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Wirtschaft: DFB behält Fernsehmonopol

Die Koalition will den Fußball vom Kartellverbot ausnehmen BONN / DÜSSELDORF (wei/tag/HB).Die Koalition will den Sport nun doch vom Kartellverbot ausnehmen.

Die Koalition will den Fußball vom Kartellverbot ausnehmen BONN / DÜSSELDORF (wei/tag/HB).Die Koalition will den Sport nun doch vom Kartellverbot ausnehmen.Das verlautete am Dienstag aus Regierungskreisen.Eine entsprechende Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden.Der Wirtschaftsausschuß will die Lex DFB - DFB steht für den Deutschen Fußball-Bund - am Mittwoch in die Novelle des GWB einarbeiten.Auch Kartellamts-Präsident Dieter Wolf erwartet, daß der Bundestag den Sport vom Wettbewerbsrecht freistellen wird, um keine Wähler zu verprellen.Wenn der DFB die Fernsehrechte an Bundesligaspielen und Europapokalspielen in Zukunft weiter zentral vermarkten darf, dann hat er das nach Ansicht von Wolf vor allem dem Wahljahr zu verdanken."Ich kann mir nicht vorstellen, daß man im Normalfall nur wegen des DFB an eine Kartellnovelle gegangen wäre", sagte der Chef der Wettbewerbsbehörde.Der DFB behält damit vorerst sein Monopol bei der Vermarktung von Fernsehrechten der Bundesliga.Das Kartellamt hatte dem DFB den zentralen Verkauf von Rechten im UEFA-Cup verboten.Der Einspruch des Fußballbundes war Ende vergangenen Jahres vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden.Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Friedhelm Ost (CDU), sagte nun gegenüber dem Tagesspiegel, der Sport könne im Kartellrecht nicht wie andere Wirtschaftsbereiche behandelt werden.Die zentrale Vermarktung durch die Spitzenverbände eröffne die Möglichkeit, finanzschwache Amateurvereine zu unterstützen und am Leben zu erhalten.Ob dieser Weg auch nach europäischem Recht Bestand habe, müsse nun in Brüssel überprüft werden.Dabei sei freilich zu überlegen, ob Europa durch ein Verbot populärer werde.Wirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) hatte versucht, den neuen Ausnahmetatbestand noch abzuwenden.Im Wirtschaftsministerium wird wie im Bundeskartellamt bezweifelt, daß eine Regelung im GWB ausreiche, um das Vermarktungsmonopol des DFB zu sichern.Zumindest für die Übertragungen ausländischer Sender gelte europäisches Recht.Außerdem könne der DFB eine solidarische Umverteilung zwischen den Vereinen auch ohne die zentrale Vermarktung organisieren.Der Versuch, DFB-Präsident Egidius Braun davon zu überzeugen, sei aber am Montag fehlgeschlagen, hieß es in der Koalition.Der DFB trage damit das europarechtliche Risiko selber.Der neue Passus im Gesetzentwurf der Regierung wird auch von der Opposition mitgetragen.Der Bundestag will gleichzeitig mit der GWB-Novelle am Donnerstag eine Entschließung verabschieden, in der die professionellen Vereine aufgefordert werden, mehr Geld für den Amateursport und die ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen bereitzustellen.Mit der GWB-Novelle soll das deutsche Kartellrecht an die europäischen Vorgaben angepaßt, mittelstandsfreundlicher gestaltet und vereinfacht werden.Die Industrie hatte kritisiert, daß die Koalition nur jene Regelungen der EU übernommen habe, die schärfer sind als die deutschen Bestimmungen.So greift das Kartellverbot künftig schon bei Abschluß des Kartellvertrages, nicht erst, wenn die verbotene Absprache auch praktiziert wird.Neu geschaffen wird ein Recht auf Netzzugang; damit sollen Infrastruktureinrichtungen wie Leitungsnetze oder Häfen für den Wettbewerb geöffnet werden.Mit Blick auf die Lage im Einzelhandel werden Einkaufskooperationen erleichtert und der Verkauf unter Einstandspreis verboten.Außerdem können sich Lieferanten, die durch marktstarke Handelshäuser unter Druck gesetzt werden, anonym bei den Kartellbehörden beschweren, was bisher nicht möglich ist.Die Mittelständler der Union konnten sich allerdings nicht mit ihrem Wunsch durchsetzen, die Nachfragemacht der Handelskonzerne einzuschränken.Die SPD befürwortet die Novelle grundsätzlich, will heute im Ausschuß aber noch Änderungen durchsetzen.Unter anderem sollen auch Toto- und Lotto-Gesellschaften vom Kartellverbot ausgenommen werden.Das hat auch der Bundesrat verlangt.Einzelne Länder machen geltend, daß mit den Einnahmen aus dem Lottogeschäft kulturelle und gemeinnützige Ausgaben getätigt werden.Der Bundesrat muß der Kartellnovelle noch zustimmen.Der BGH hatte dem Fußball-Verband im Dezember verboten, die Heimspiele deutscher Mannschaften im UEFA-Cup und im Pokalsiegerwettbewerb nicht mehr im Paket zu vermarkten - relativ dicht vor der Bundestagswahl und just zu einem Zeitpunkt, da in Bonn die Beratungen über die sechste Novelle des GWB begannen.Kartellamtspräsident Wolf erwartet, daß der Bundestag die vom Bundesrat beantragte Ausnahme für den Sport am Donnerstag bewilligt.Viele Politiker sähen zwar, daß sie dem Verbraucher keinen Gefallen täten.Die Abgeordneten wollten aber wiedergewählt werden und vermieden eine Konfrontation mit dem mächtigen DFB.

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