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Wirtschaft: DGB will seinen Rechtsschutz privatisieren

Gewerkschaftstochter droht ein Finanzloch / Mitarbeiter sehen Ausgliederung skeptisch

Berlin - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) plant, seinen Rechtsschutz zum Teil in eine private Anwaltskanzlei auszulagern. Einen entsprechenden Prüfauftrag erteilte der Aufsichtsrat der Rechtsschutz GmbH in der vergangenen Woche. Mit der Ausgliederung hofft die Rechtsschutz GmbH, ihre finanziellen Probleme ohne Personalabbau und Schließung von Geschäftsstellen in den Griff zu bekommen.

Der Rechtsschutz ist das bedeutendste Serviceangebot der Gewerkschaften. Allein im vergangenen Jahr erstritt er vor deutschen Arbeitsgerichten 496 Millionen Euro in insgesamt über 120 000 Verfahren. Die Rechtsschutz GmbH unterhält bundesweit 133 Beratungsbüros und beschäftigte 847 ständige Mitarbeiter. Davon sind 421 Rechtssekretäre.

Ursache der Finanzprobleme sind die sinkenden Mitgliederzahlen des Gewerkschaftsbundes. Da die Zahlungen des DGB an die Rechtsschutz GmbH auf 40 Prozent des DGB-Haushalts begrenzt sind, fließen der GmbH derzeit jährlich rund drei Prozent weniger Mittel zu, während die Kosten weiter um gleichfalls rund drei Prozent pro Jahr steigen. Nach Berechnungen des DGB-Bundesvorstands werden bereits im nächsten Jahr fünf Millionen Euro fehlen.

Nach dem Konzept, das dem Handelsblatt vorliegt, soll nun eine private Anwaltskanzlei gegründet werden, die anders als die Rechtschutz-GmbH mit ihrer Tätigkeit auch Geld verdienen könnte. An sie sollen hilfesuchende Gewerkschaftsmitglieder weitergeleitet werden, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Deren Anteil wird in dem Konzept auf 30 Prozent geschätzt. Das ist die Quote der privat Rechtsschutzversicherten in der Bevölkerung. Durch die Ausgliederung sollen Löhne gespart und die Differenz durch Dienstleistungen für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder ausgeglichen werden.

Beim Betriebsrat der Rechtsschutz GmbH ist das Konzept bislang auf verhaltene Zustimmung gestoßen. Es seien aber noch etliche Fragen zu klären, meint Betriebsratschef Günter Dorsch. So müsse geklärt werden, was aus den Beschäftigten wird, die nicht in der neuen Kanzlei mitarbeiten können oder dürfen.

Dagegen hat der Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) massive Bedenken gegen die Pläne angemeldet. „Unsere Gewerkschaften leisten sich mit der Anwalts-GmbH einen Bärendienst,“ meint VGB-Chef Hermann Walter. Er bezweifelt nicht nur, dass 30 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder eine private Rechtsschutzversicherung haben. Viele seien gerade der Gewerkschaft beigetreten, weil es dort einen kostenlosen Rechtsschutz gibt. Ihnen bliebe der Weg in die neue Kanzlei verschlossen. Das sei Zwei-Klassen-Rechtsschutz.

Der VGB plädiert stattdessen für eine Erhöhung des DGB-Zuschusses von 40 auf 45 des DGBHaushalts. Dies hat der DGB-Vorsitzende Michael Sommer allerdings bereits abgelehnt. Der DGB lässt nun erst einmal prüfen, ob eine Aufspaltung des Rechtsschutzes in eine gemeinnützige und steuerfreie Rechtsschutz GmbH und eine mit ihm personell eng verflochtene steuerpflichtige Anwaltskanzlei überhaupt möglich ist, ohne dass auch die Rechtsschutz GmbH ihr Steuerprivileg verliert.

Peter Thelen (HB)

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