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Wirtschaft: Die 630-Mark-Regelung hat sich laut Bundesarbeiterministerium bewährt

Das Bundesarbeiterministerium hat Korrekturen am Gesetz über Niedriglohnjobs abgelehnt. Das Ministerium bezog sich am Mittwoch in Berlin auf die Studie Sachsens, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens.

Das Bundesarbeiterministerium hat Korrekturen am Gesetz über Niedriglohnjobs abgelehnt. Das Ministerium bezog sich am Mittwoch in Berlin auf die Studie Sachsens, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens. Staatssekretär Klaus Achenbach erklärte in Berlin, das Gesetz habe sich bewährt. Die Zahl der gemeldeten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse habe seit Inkrafttreten des Gesetzes stetig zugenommen. Man gehe jetzt davon aus, dass erstmals etwa 3,5 Millionen geringfügig Beschäftigte zusätzlich unter dem Schutz der Sozialversicherung stehen. Achenbach unterstrich, dem Abbau geringfügiger Beschäftigungen stehe "erfreulicherweise" die Zunahme regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen gegenüber. Wegen der Kritik am Verwaltungsaufwand mit dem 630-Mark-Gesetz treten Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für Erleichterungen ein. Es solle geprüft werden, ob für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eine zentrale Meldestelle mit einem vereinfachten Melde- und Beitragseinzugsverfahren eingerichtet werden kann.

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