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Wirtschaft: „Die Arbeitgeber sind flexibel genug“

Richter Fenski: Reform nicht nötig

MARTIN FENSKI

ist

Vorsitzender Richter am

Landesarbeitsgericht

Berlin.

Foto: Kai-Uwe Heinrich

Herr Fenski, welchen Schutz genießen Arbeitnehmer, die künftig nicht mehr unter das Kündigungsschutzgesetz fallen?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Arbeitnehmer, die nicht vom Kündigungsschutzgesetz erfasst werden, vor sitten- und treuwidrigen Kündigungen geschützt sind. Die Kündigung allein wegen der Hautfarbe eines Mitarbeiters wird so beispielsweise rechtswidrig. Das Verfassungsgericht und das Bundesarbeitsgericht gehen aber noch weiter. Sie wenden die Grundzüge des Kündigungsschutzes auch auf Kündigungen an, die vom Gesetz nicht erfasst sind. Diese „Kündigungen zweiter Klasse“ sollen dann ebenfalls zum Beispiel anhand der Kriterien für die Sozialauswahl überprüft werden können, allerdings nur auf grobe Ungerechtigkeiten hin.

Viele Arbeitgeber fürchten, neue Mitarbeiter später nicht mehr entlassen zu können.

Die Arbeitgeber sind schon jetzt flexibel genug. Sie können neue Mitarbeiter bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen entlassen. Außerdem dürfen sie neue Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang befristet beschäftigen, ohne dies näher zu begründen. Wer eine Leiharbeitsfirma einschaltet, hat noch weiter reichende Möglichkeiten. Das genügt meines Erachtens.

Was bringt der Anspruch auf Abfindung?

Anspruch und Höhe der Abfindung werden jetzt erstmals gesetzlich geregelt. Die Höhe soll ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen. Die Arbeitgeber befürchten, dass das die Ansprüche der Arbeitnehmer in die Höhe treiben könnte. Denn in vielen Branchen – etwa beim Bau – wird heute weniger gezahlt.

Das Interview führte Heike Jahberg.

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