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DIE BEDINGUNGEN: Die Versicherer müssen jeden nehmen

WER KANN SICH VERSICHERN?Jeder, der über 18 Jahre alt ist und noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen bekommt.

WER KANN SICH VERSICHERN?

Jeder, der über 18 Jahre alt ist und noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen bekommt. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht, allerdings steigen die Beiträge, je älter man bei Abschluss der Versicherung ist.

WIRD JEDER VERSICHERT?

Ja. Beim Pflege-Bahr müssen die Versicherer jeden Kunden aufnehmen, auch alte und kranke Menschen – es sei denn, sie sind bereits pflegebedürftig. Anders als bei den ungeförderten Tarifen gibt es beim Pflege-Bahr weder eine Gesundheitsprüfung noch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Der Staat zahlt fünf Euro im Monat. Die Zulage bekommt der Versicherer von der Rentenversicherung. Es gibt sie pro Person für maximal einen Vertrag.

WAS MUSS DER KUNDE ZAHLEN?

Jeder Versicherte muss im Monat mindestens zehn Euro selbst einzahlen, zusammen mit der staatlichen Förderung ergibt das einen monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro. Bei vielen Versicherern können Kunden auch höhere Beiträge wählen und bekommen dafür später höhere Leistungen.

WAS BEKOMME ICH FÜR DAS GELD?

Vorgeschrieben ist, dass in Pflegestufe 3 ein Pflegegeld von mindestens 600 Euro im Monat gezahlt wird. Daran orientieren sich auch die Leistungen in den anderen Pflegestufen. In der neuen Pflegestufe 0, die etwa für Demenzkranke gilt, beträgt das monatliche Pflegegeld beim Pflege-Bahr mindestens zehn Prozent der Summe, die der Versicherer in Pflegestufe 3 zahlt. In Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit, täglicher Zeitaufwand im Schnitt mindestens 90 Minuten) sind es mindestens 20 Prozent und in Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit, Zeitaufwand pro Tag im Schnitt mindestens drei Stunden) mindestens 30 Prozent.

WANN WIRD GEZAHLT?

Die private Versicherung zahlt ab dem Moment, ab dem die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflegepflichtversicherung ihre Leistungen erbringen. Wer das Geld aus dem Pflege-Bahr erst später beantragt, bekommt eine Nachzahlung. Aber Achtung: Zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn liegt eine Wartezeit, die bis zu fünf Jahre betragen kann. hej

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