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Wirtschaft: „Die Böden müssen raus“

Wer eine Immobilie ersteigern möchte, ist gut beraten, das Objekt vorher zu besichtigen. Sonst kann es Überraschungen geben

„Na, dann passen Sie mal schön auf ,mein‘ Haus auf – ich komme im Frühling noch einmal vorbei und grabe mir den ,Kartoffelbaum‘ aus dem Garten aus. Wenn ich darf. Den habe ich von meinem Opa.“ Mit dieser Ankündigung verließ Frau Decker ihr einstiges Grundstück. Auf Einmal-Wiedersehen.

Die Insolvenz der Familie Decker war jetzt fast schon Geschichte. Frau Decker übergab dem Ehepaar Dreher vier Sätze Schlüssel. „Das letzte Bund habe ich eben noch von unserer ,Katzenmutti‘ geholt.“ Dem Ehepaar Dreher schwante Böses. Es war nun der neue Eigentümer und stolzer Besitzer – nachdem es die in einem Ortsteil von Bernau gelegene Immobilie auf dem Amtsgericht Strausberg im Zwangsversteigerungsverfahren Mitte Januar erstanden und die Finanzierung abgeschlossen hatte. Die Rechtspflegerin hatte ihnen auf dem Gericht die Handynummer der Vorbesitzer gegeben: „Machen Sie einen Termin mit Deckers aus“, hatte sie gesagt, „im Prinzip und rein rechtlich gesehen können sie da ab sofort hinein – bevor Ihre Finanzierung steht.“ – „Los, geh jetzt mal da rein“, drängte Hildegard Dreher ihren Mann nun zwei Monate später, „ich will sehen, was uns erwartet.“ Drehers hatten das Objekt vorher nicht besichtigt. Aber ihnen hatte immerhin ein Verkehrswertgutachten vorgelegen. Der es verfasst hatte, wollte sich nach dem Versteigerungstermin aber nicht mehr zum Objekt äußern. Nicht einmal gegen Geld: „Dazu nehme ich nach den Versteigerungsterminen grundsätzlich nicht mehr Stellung“, hatte der Gutachter gesagt. Und so waren Drehers auf die von außen einsehbaren Fenster im Erdgeschoss angewiesen gewesen.

Frau Dreher begann im Gegensatz zu ihrem Mann bereits bei dieser ersten Gelegenheit mit dem nun anstehenden Umzug. Sie brachte ein großformatiges Bild mit. Herr Dreher schloss die Tür auf, sah die orangefarben gestrichene Raufasertapete im Treppenhaus. Und kehrte gleich wieder um. Der Katzengestank war einfach zu penetrant – für einen Allergiker. Hildegard Dreher hängte zunächst ihr Bild provisorisch an einen der vergessenen Nägel im Wohnzimmer und lüftete durch. Gemeinsam inspizierten Drehers dann in einer Mischung aus freudiger Erwartung und Furcht ihr neues Zuhause, Raum für Raum, vom Keller bis zum Dach. Vielleicht hätten sie dem im Exposé des Gutachters abgebildeten Katzenkorb doch größere Bedeutung beimessen sollen. „Die Böden müssen raus“, sagte Michael Dreher zu seiner Frau. Damit hatten beide buchstäblich bei dem acht Jahre alten Objekt nicht gerechnet. Was mochte es noch für Überraschungen geben, die den Finanzierungsplan der beiden durcheinanderbringen könnten?

Fernsehapparate in jedem Zimmer, voll funktionsfähig. Wie kann das sein, fragten sich Drehers, warum waren die noch hier – bei den finanziellen Schwierigkeiten, die die Familie offenbar gehabt hatte? Und Hanteln fanden sie, Sporttaschen – alles Markenware und in Ordnung. Zudem lag noch intaktes Werkzeug herum, im Gartenschuppen fanden sie Campingstühle, Zierkies, Blumenerde, moderne Übertöpfe. Und mehrere Säcke mit Plastiktüten – voll mit zerrissenem Papier, Mahnungen, Handyunterlagen, Terminankündigungen von Handwerkern und dem Schornsteinfeger. Hier dürfte nicht nur manche Rechnung noch offen sein, sondern auch manche Wartung und die Wieder-Inbetriebnahme der Technik anstehen. Gott sei Dank hatten sie die Betriebsanleitung für die Gastherme noch aus dem Müll retten können.

„Hoffentlich funktioniert noch alles“, sagte Hildegard Dreher. Das Gas war jedenfalls abgestellt, das Wasser auch. „Strom im Keller funktionierte bisher immer noch“, hatte Frau Decker ihnen noch zugerufen, bevor sie in ihren Kleinwagen gestiegen war und zu guter Letzt gesagt hatte: „Das Rad meines Sohnes hole ich dann bei Gelegenheit im Frühjahr ab.“ Trennungen fallen manchmal schwer.

„Hallo, hallo!“, rief es plötzlich von draußen. Offenbar machte sich der neue Nachbar bemerkbar. „Na, dann sind die endlich weg“, sagte der Nachbar. „Ich heiße Baumann. Die haben hier nichts gemacht.“ Die Doppelhausnachbarn hatten sich in den zurückliegenden Monaten wohl nicht mehr richtig verstanden. Gras war darüber seit Juni 2010 offenbar nicht gewachsen. Ein nachhaltig gestörtes Verhältnis. Dabei hatte man sich zunächst geduzt. Wie so oft unter Nachbarn ging es auch hier um die richtigen Grenzen. Sowohl die gefühlten als auch um die gesetzten, die physischen. „Wissen Sie, warum hier alles abgestellt ist?“, fragte Michael Dreher Herrn Baumann. „Ja, dafür habe ich gesorgt“, sagte der stolz. Er hatte Angst gehabt, dass seine Doppelhaushälfte in Mitleidenschaft gezogen werden könnte – durch Frost in der benachbarten Hälfte. Über die BHW, die die Zwangsversteigerung als Gläubigerin betrieb, hatte Baumann einen Gas- und Wasserinstallateur heranzitieren lassen, der Drehers Doppelhaushälfte stillgelegt hatte. „Seien sie mir dankbar, dass bei Ihnen keine Leitungen geplatzt sind“, sagte Baumann. Die Hansa-Rostock-Fahne in seinem Garten flatterte stolz im Wind.

Drehers verabschiedeten sich mit einem „Auf gute Nachbarschaft!“ in ihr Haus. Michael Dreher versuchte sich am Stromkasten. Doch die Hauptsicherung sprang ein ums andere Mal wieder heraus. Außerdem war es ziemlich kalt. Immerhin hatten Deckers die komplette Küche – immerhin nicht Teil der zwangsversteigerten Gebäudemasse – zurückgelassen, ohne einen Cent zu fordern. „Alles etwas klebrig“, stellte Hildegard Dreher fest. „Der Kühlschrank sieht schlimm aus.“ Dreher war es inzwischen gelungen, den Strom wieder fließen zu lassen – wenigstens im Keller und im Erdgeschoss. Kühlschrank, Herd und Geschirrspüler funktionierten nun – und auch die Lampen, die Deckers an den Decken zurückgelassen hatten. Bis auf ein paar kaputte Glühbirnen. Es hätte schlimmer kommen können. Oder sollte es noch schlimmer kommen? Baumanns drei Meter hohe Hecke aus Koniferen steht jedenfalls direkt auf der Grenze zwischen den Haushälften. Ob so etwas in Brandenburg zulässig ist?

In der Reihe „Zwangsversteigerungen in Berlin und Brandenburg“ erschienen bisher diese Teile: „Termin beim Amtsgericht“ (29. Januar), „Wo der Mieter bleibt“ (5. März) und „Finanzierung“ (16. April). Die Namen in den Beiträgen wurden von der Redaktion geändert.

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