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Wirtschaft: Die Eon-Ruhrgas-Fusion ist perfekt

Einigung mit den Übernahme-Gegnern verhindert eine Niederlage vor Gericht – Parteien kämpfen um Details

Berlin (fo). Der Energiekonzern Eon kann den größten deutschen Erdgasversorger Ruhrgas übernehmen. Eon einigte sich nach Informationen des Tagesspiegels außergerichtlich mit seinen Fusionsgegnern, die vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gegen die Ministererlaubnis zur Fusion geklagt hatten. Bis in die Freitagnacht feilten die Vertragspartner aber noch an Details. Das Ergebnis soll Freitag bekannt gegeben werden.

Eine zunächst am Donnerstag in Berlin anberaumte Pressekonferenz des eingeschalteten Vermittlers Thomas Heilmann wurde kurzfristig abgesagt. Heilmann, der Minderheitsaktionär bei der ebenfalls klagenden Ampere AG ist und für alle neun Fusionsgegner vermittelt, wollte über ein Ergebnis informieren. Gesperrt haben sich bis zuletzt die Energiehändler Ares, Fortum und Concord.

Die Absprachen mit den Gegnern sehen vor, dass die Klagen zurückgezogen werden. Ein wichtiger Baustein sind auch besondere Vereinbarungen mit der Ruhrgas über den Bezug von Gas und über Durchleitungskonditionen durch das RuhrgasNetz.

Das am Mittwoch eröffnete Hauptsacheverfahren in Sachen Eon-Ruhrgas vor dem OLG würde durch die Einigung. Damit könnte der vor einem Jahr vom Kartellamt zunächst verbotene Zusammenschluss vollzogen werden.

Eon hatte nach dem Veto der Kartellwächter eine Ministererlaubnis beantragt. Im Juli erteilte das Bundeswirtschaftsministerium diese Ministererlaubnis mit Auflagen. Unter anderem sollten sich Eon und Ruhrgas von einigen Beteiligungen an Regionalversorgern trennen und festgelegte Mengen an Importgas auf dem Markt frei versteigern. Mit diesen Auflagen sollte den Bedenken der Wettbewerbshüter Rechnung getragen werden. Neun Energiehändler, Regionalversorger und auch der viertgrößte deutsche Stromkonzern Energie Baden-Württemberg (EnBW) klagten wegen Verfahrensfehlern gegen die Sondergenehmigung des Ministeriums. Sie setzten eine einstweilige Verfügung gegen Eon im Sommer durch, der Vollzug der Fusion ist seitdem gestoppt.

Weil auch das OLG Düsseldorf bei Erlass der Verfügung gravierende Verfahrensmängel kritisiert hatte, führte das Bundeswirtschaftsministerium am 5. September eine zweite öffentliche Anhörung durch, um mögliche Verfahrensfehler „zu heilen“. Dennoch hielt das OLG seine einstweilige Verfügung aufrecht und deutete damit an, dass es auch im Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis bezweifelt. Die Beteiligten gehen deshalb davon aus, dass das Gericht die Ministererlaubnis kippen wird. Das OLG hat sein Urteil für diesen Freitag angekündigt. Rechtskräftig wird es aber erst später. Für Eon drängte die Zeit, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Denn ebenfalls an diesem Freitag läuft die Option des Kohlekonzerns RAG aus, der seine Ruhrgas-Aktien gegen die Eon-Spezialchemietochter Degussa tauschen will. Das Ruhrgas-Aktienpaket der RAG in Höhe von 18,4 Prozent ist für Eon von großer Bedeutung, um die Beteiligung von derzeit 38 Prozent auf eine klare Mehrheit auszubauen.

Die Fusion ist für den deutschen Energiemarkt auch deshalb entscheidend, weil damit der unüberschaubare Ruhrgas-Gesellschafterkreis entflochten wird. Jahrelang war das Unternehmen durch eine komplizierte Aktionärsstruktur gegen Übernahmen so sehr geschützt, dass Eon ein ganzes Jahr brauchte, um sich die Anteile von BP, Shell, Exxon Mobil, RAG, Thyssen-Krupp RWE und TUI zu sichern. Das Gesamtvolumen der Transaktionen und damit der Wert der Eon-Ruhrgas-Fusion wird mit rund zehn Milliarden Euro beziffert.

Beim Bundeswirtschaftsministerium ist derzeit ein neuer Antrag auf Erteilung einer Ministererlaubnis anhängig. Auch die Verlagsgruppe von Holtzbrinck, zu der der Tagesspiegel gehört, hat ein Verfahren zur Ministererlaubnis beantragt, nachdem das Bundeskartellamt die Übernahme des Berliner Verlags untersagt hatte.

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