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Wirtschaft: Die Europäische Kommission hat das letzte Wort

Die neuen Richtlinien der Europäischen Union (EU) zu öffentlichen Beihilfen machen der Treuhand-Nachfolgegesellschaft BvS zu schaffen. Ohne grünes Licht aus Brüssel bleiben bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) rund zwei Dutzend Privatisierungsvorgänge vorerst blockiert.

Die neuen Richtlinien der Europäischen Union (EU) zu öffentlichen Beihilfen machen der Treuhand-Nachfolgegesellschaft BvS zu schaffen. Ohne grünes Licht aus Brüssel bleiben bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) rund zwei Dutzend Privatisierungsvorgänge vorerst blockiert. Dabei handelt es sich vornehmlich um Firmen, die nach gescheiterter Privatisierung auf eine zweite Chance hoffen.

Bis zum Jahresende darf die Bundesanstalt noch so genannte Auffanggesellschaften mittragen. Das sind Gesellschaften, die nach der Insolvenz einer Firma aus den Beständen neu gegründet wurden, damit die unternehmerischen Aktivitäten fortgesetzt werden können. Vom kommenden Jahr an sind dann nur noch "Sanierungshilfen ohne frisches Geld" möglich. Und auch das nur mit Zustimmung aus Brüssel. Noch vor dem Jahreswechsel bemüht sich die Bundesanstalt daher in zwei Fällen, eine "tragfähige Privatisierungslösung" zu finden.

Wie es weitergeht, wagt keiner vorauszusagen. Die Erwartungen der Berliner Verhandlungsführer in Brüssel halten sich nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall Volkswagen (Sachsen) in Grenzen. Der Europäische Gerichtshof hat klar gestellt, dass sich die Deutschen im Zweifelsfall nicht mit dem Verweis auf den Paragraphen 87, 2c des Amsterdamer Vertrages, der die Behilfenkontrolle regelt, aus der Affäre ziehen können. Zum Ausgleich teilungsbedingter Nachteile können nicht in jedem Falle zusätzliche Beihilfen in Brüssel genehmigt werden. Zwar wurde in vielen Fällen, in denen es um Beihilfen für ostdeutsche Unternehmen ging, nicht explizit auf diesen Passus der EU-Verträge Bezug genommen. Doch wird mit dem Volkswagen-Urteil zumindest eine gewisse Rechtsnormalität hergestellt. Auch EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hatte im Rahmen seines Antrittsbesuchs in Berlin bereits eine strengere Vorgehensweise seiner Behörde bei Beihilfegesuchen angekündigt. Aus politischen und rechtlichen Gründen, stellte Monti-Sprecher Michael Tscherny klar, dürfe Brüssel keine Ausnahmen zulassen.

Daraus den Schluss zu ziehen, dass nun nichts mehr gehe, sei aber völlig falsch heißt es aus BvS-Kreisen. Ad-Hoc-Hilfen, Umstrukturierungshilfen, Regionalhilfen und Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe für regionale Wirtschaftsstruktur stehen immer noch abrufbereit zur Verfügung. Allerdings stellte BvS-Präsident Günter Himstedt unlängst klar, dass nach dem Jahr 2000 niemand mehr mit Hilfen der Bundesanstalt rechnen könne. Im laufenden Finanzplan bis zum Jahr 2003 wurde bereits für die übrigen Privatisierungsvorhaben mit 2,2 Milliarden Mark ein geringerer Zuwendungsbedarf veranschlagt als zunächst geplant.

Hauptaufgabe der BvS, die dem Bundesfinanzministerium untersteht, ist die Bearbeitung der Privatisierungsverträge, das so genannte Vertragsmanagement, die Altlastensanierung, die Restprivatisierung und die Abwicklung von Firmen. Nach Angaben der Bundesregierung wird die Anstalt ihre Arbeit im wesentlichen bis 2002 beendet haben. Bis dahin sollen "Organisationsstrukturen und betriebliche Abläufe auf Vordermann" gebracht werden. Vorgesehen ist auch, sukzessive einige Arbeitsbereiche auszulagern. In diesem Zusammenhang erfolgte die Zuordnung von Kommunalvermögen an eine Tochterfirma der Oberfinanzdirektion Berlin. Außerdem wurde für das Zentrale Vertragsmanagement mit einer Tochter der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der "KfW Finanzplanungs- und Beratungs GmbH", ein Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart, der bis Ende 2001 läuft. Die BvS behält allerdings ihre Weisungs- und Kontrollrechte gegenüber der KfW-Tochter. Ein ausbaufähiges Modell.

Ob künftig nur zum Teil oder ganz unter dem Dach der KfW - das Vertragsmanagement bleibt zentrale Aufgabe der BvS und ihrer Erben. Mit 70 Kräften sind zurzeit etwa ein Fünftel aller BvS-Beschäftigten dafür tätig. Sie kontrollieren die Einhaltung der Investitions- und Arbeitsplatzzusagen der Investoren. Eine Arbeit, die auch bei den Zweitprivatisierungen maßgeblich bleibt.

mo

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