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Die Förderbedingungen: Wie der Staat beim Sparen hilft

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Steuererleichterungen, dem Verzicht auf Sozialabgaben und Zulagen. Bei der Riester-Rente gibt es Zulagen: bis zu 154 Euro im Jahr für Erwachsene, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008, und bis zu 300 Euro für jedes Kind, das danach geboren worden ist.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Steuererleichterungen, dem Verzicht auf Sozialabgaben und Zulagen.

Bei der Riester-Rente gibt es Zulagen: bis zu 154 Euro im Jahr für Erwachsene, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008, und bis zu 300 Euro für jedes Kind, das danach geboren worden ist. Statt der Zulagen können Riester-Sparer auch Steuervorteile in Anspruch nehmen: Bis zu 2100 Euro werden im Jahr als Sonderausgaben anerkannt. Dafür muss die Rente später versteuert werden. Riester-Renten sind nur mit Einschränkungen vererbbar, außerdem werden bei Rentenbeginn maximal 30 Prozent auf einen Schlag ausgezahlt.

Wer einen Teil seines Gehalts per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente steckt, spart Steuern und Sozialabgaben. Allerdings muss die Rente im Alter nicht nur versteuert werden, es werden auch Krankenkassenbeiträge fällig. „Hier spart vor allem der Arbeitgeber“, kritisiert Versicherungsexperte Kleinlein. hej

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