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Wirtschaft: Die geplante Fusion der Gerichte wird abgesagt

Bund-Länder-Arbeitsgruppe lehnt Zusammenlegung ab

Berlin. Die deutschen Gerichte bleiben eigenständig. Die von den Richtern gefürchtete große Reform der Gerichtsbarkeit, bei der verschiedene Gerichtszweige zusammengelegt werden sollten, scheint vom Tisch zu sein. Die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die über eine Fusion von Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten auf der einen Seite und eine Zusammenfassung von Arbeits- und ordentlichen Gerichten auf der anderen Seite beraten hat, wird sich nach Informationen des Tagesspiegels in ihrem Abschlussbericht nicht für eine bundesrechtlich zwingende Konzentration der Gerichtsbarkeiten aussprechen.

Stattdessen wird die Kommission wahrscheinlich Öffnungsklauseln empfehlen, die den Ländern die Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten erlaubt. Offiziell werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe jedoch erst bei der nächsten Justizministerkonferenz Mitte Juni vorgestellt. Hellmut Wißmann vom Bundesarbeitsgericht und Iris Ebling vom Bundesfinanzhof hatten erbittert für die Selbstständigkeit ihrer Gerichte gekämpft. Ihr Argument: Je spezialisierter Anwälte und Verbandsvertreter arbeiten, desto wichtiger sei es, dass auch die Richter vom Fach sind.

Dagegen hätten die Länder, allen voran Niedersachsen und Baden-Württemberg, eine große Reform gern gesehen. Der Grund: Wenn die Gerichte fusionieren, kann man Richter leichter dort einsetzen, wo die meiste Arbeit anfällt. Außerdem würde eine solche Lösung Geld sparen. Denn viele Präsidenten-Stellen fielen weg, auch die Verwaltung könnte man straffen. Hinzu kommt: Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 ist ohnedies eine Neuordnung nötig. Der Vermittlungsausschuss hatte beschlossen, dass Verfahren in Zusammenhang mit dieser Reform in die Zuständigkeit der Sozialgerichte fallen sollen. Das Problem: Es gibt zu wenig Sozialrichter, um die Arbeit zu bewältigen, andererseits gelten die Verwaltungsgerichte als unterausgelastet. Eine pragmatische, kleine Lösung hat das Bundesjustizministerium jetzt auf den Weg gebracht. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollen danach künftig auch Verwaltungsgerichten übertragen werden dürfen.

Da die obersten Bundesgerichte im Grundgesetz aber ausdrücklich genannt werden, bräuchte man eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, um deren Eigenständigkeit aufzuheben. Mit solchen Mehrheiten aber ist kaum zu rechnen. Es sei aber nicht sinnvoll, fünf Bundesgerichte als „Wasserkopf“ zu lassen und die Fachgerichte der ersten und zweiten Instanz zusammenzulegen, sagt der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag dieser Zeitung. Ohnedies warnt der Grüne vor übertriebenen Erwartungen an die Synergieeffekte einer Großfusion: „Man kann Richter so oder so nicht wie Schachfiguren hin und her schieben“, kritisiert Montag.

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