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Wirtschaft: Die Industrie lenkt bei der Gewerbesteuer ein BDI: Vorteile bei Regierungsmodell

Mindeststeuer „unvermeidbar“

Berlin (asi). Die deutsche Industrie hat sich überraschend von ihrer Forderung verabschiedet, die Gewerbesteuer ab 2004 abzuschaffen und durch einen Zuschlag zur Einkommen und Körperschaftsteuer zu ersetzen. Das geht aus einem Brief hervor, den der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an seine Mitgliedsverbände und Landesvertretungen verschickt hat. Darin heißt es, das Modell einer Gemeindewirtschaftssteuer, das Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium favorisieren, habe „viele Vorteile“. Das so genannte Kommunalmodell, bei dem ertragsunabhängige Gewinnberstandteile der Gewerbesteuer unterzogen werden sollen, sei hingegen durch „große Schwächen“ gekennzeichnet.

Der BDI werde angesichts des „orientierungslosen Endes“ der Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen deshalb bis zur Abstimmung über das Reform-Gesetz „viel Überzeugungsarbeit leisten“, um dieses Modell „zu verhindern“, das die Kommunen und die SPD-Fraktion unterstützten. Das eigentliche Modell der deutschen Industrie wird von der Geschäftsführung des BDI nicht mehr benannt.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) plant nach Informationen des Tagesspiegel, über die Zukunft der Gewerbesteuer mit Vertretern der SPD-Fraktion Anfang kommender Woche zu verhandeln. Die Sozialdemokraten hatten sich in dieser Woche vehement auf die Seite der Kommunen geschlagen, die erreichen wollen, dass nicht nur Freiberufler und Selbstständige ab Januar Gewerbesteuer zahlen, sondern auch Mieten, Zinsen und Pachten zur Besteuerungsgrundlage herangezogen werden. Mit dem Argument, die Betroffenen könnten die finanzielle Last gegen Einkommen- und Körperschaftsteuer verrechnen, wehren sie sich gegen den Vorwurf von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und Industrie, das Kommunalmodell sei eine „Substanzsteuer“.

Der BDI überraschte in seinem Brief darüber hinaus damit, dass er „in übereinstimmender Einschätzung mit dem Nachbarhaus DIHK“ seine totale Ablehnung einer Mindestbesteuerung der Unternehmensgewinne nunmehr aufgegeben hat. „Wenn diese schon unvermeidbar“ sei, schreibt der BDI-Vorstand, dann sollte die Mindestgewinnbesteuerung zumindest standortverträglich ausgestaltet werden. Die Besteuerungsgrundlage – die Bundesregierung plant, Unternehmen ab 2004 nicht mehr zu gestatten, den aktuell erzielten Gewinn mit Verlusten aus anderen Jahren zu verrechnen – könnte, so der BDI, statt 50 Prozent des Gewinns auf 25 Prozent des Gewinns beschränkt werden. Diese Variante bezeichnet der BDI als „einfacher“.

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