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Wirtschaft: Die Interessen von Kleinaktionären sollen stärker berücksichtigt werden

In der Regierungskoalition nimmt die Diskussion um Konsequenzen aus dem Vodafone-Mannesmann-Übernahmegefecht immer konkretere Formen an: Während Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regelung von Firmenübernahmen erst von Experten prüfen lassen will, drängen die Grünen bereits auf die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. Nach einem dem Handelsblatt vorliegenden Eckpunktepapier der wirtschaftspolitischen Sprecherin der Grünen, Margareta Wolf, sollen im Übernahmefall die Interessen der Anleger, Kleinaktionäre und Arbeitnehmer verstärkt werden.

In der Regierungskoalition nimmt die Diskussion um Konsequenzen aus dem Vodafone-Mannesmann-Übernahmegefecht immer konkretere Formen an: Während Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regelung von Firmenübernahmen erst von Experten prüfen lassen will, drängen die Grünen bereits auf die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. Nach einem dem Handelsblatt vorliegenden Eckpunktepapier der wirtschaftspolitischen Sprecherin der Grünen, Margareta Wolf, sollen im Übernahmefall die Interessen der Anleger, Kleinaktionäre und Arbeitnehmer verstärkt werden. Ferner regen die Grünen an, Übernahmeregelungen entweder in das Finanzmarktförderungsgesetz aufzunehmen oder besser noch ein eigenes Übernahmegesetz zu verabschieden. Dieses Gesetz müsse sich am EU-Richtlinienentwurf und an dem freiwilligen Kodex der Übernahmekommission orientieren, heißt es.

Konkret sollen nach den Vorstellungen der Grünen Übernahmen weder gefördert noch behindert werden. Es müsse aber ein Pflichtangebot nach Überschreiten einer Schwelle geben. Diese Schwelle sollte grundsätzlich bei 30 Prozent der Aktienanteile liegen. Ausnahmeregelungen seien für den Fall zu prüfen, dass das übernehmenden Unternehmen nachweisen kann, dass bei den letzten Hauptversammlungen ein höherer Anteil notwendig war, um die Mehrheit zu erreichen. Dabei wird darauf verwiesen, dass nach dem Durchschnitt der DAX-Werte zwischen 1995 und 1997 bereits ab 32 Prozent von einem beherrschenden Einfluss ausgegangen werden konnte. Weiterhin soll das Übernahmegesetz einen "angemessenen Preis" regeln. Die Grünen plädieren dafür, den höchsten Kurs der letzten 13 Monate anzusetzen, wenigstens aber 85 Prozent des Preises, den einer der Großaktionäre (Paketzuschlag) erhalten habe. Der Bieter könne Barzahlung oder Aktien anbieten. Außerdem müsse das Gesetz eine grundsätzliche Neutralitätspflicht der zu übernehmenden Firma festschreiben. Als Abwehrmaßnahmen sei lediglich die Suche eines Konkurrenzangebotes sowie die Einberufung einer Hauptversammlung erlaubt, um Kapital zu erhöhen und die Übernahme teurer zu machen. Zuständige Aufsichtsbehörde soll das Bundesamt für Wertpapierwesen werden, kombiniert mit einem Beirat der Übernahmekommission. Als Sanktionsmechanismus erwägen die Grünen Hauptversammlungsverbot, Bußgeld und Unwirksamwerden der Rechtsgeschäfte.

gof

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