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Die neue Verordnung: Was Hersteller den Kunden sagen müssen

Details der geplanten Verordnung zu Lebensmitteln.

Nach der geplanten Verordnung müssen Lebensmittelproduzenten künftig auf der Verpackung angeben, wie viele Kalorien in einem Lebensmittel enthalten sind, wie viele Proteine, Salz, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Kohlenhydrate. Alle Angaben müssen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter heruntergerechnet werden. In Deutschland sind solche Nährwerttabellen bereits üblich, allerdings drucken die Hersteller die Angaben bislang freiwillig. Künftig sollen die Nährwertangaben in ganz Europa Pflicht werden.

Zum Schutz vor Täuschung sollen Imitate künftig deutlich gekennzeichnet werden. Bei einer Pizza mit Analogkäse muss daher in unmittelbarer Nähe zum Namen der Hinweis „hergestellt mit Pflanzenfett“ auftauchen, bei Formfleisch muss darauf hingewiesen werden, dass der Schinken „aus Fleischstücken zusammengefügt“ ist.

Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen hervorgehoben werden.

Sämtliche Informationen müssen gut lesbar sein und in mindestens 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden.

Bei Rindfleisch muss bereits heute die Herkunft angegeben werden. Das soll auf Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgedehnt werden. Was mit Milchprodukten und verarbeiteten Lebensmitteln geschehen soll, ist noch unklar.

Die Verordnung soll jetzt beschlossen werden – jedoch mit einer Übergangsfrist von drei Jahren. hej

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