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DIE PLÄNE IM ÜBERBLICK: Wer gewinnt und wer verliert

DIE STEUERBei Erbschaften und Schenkungen kassiert der Fiskus mit. Die Steuer richtet sich danach, wie eng man mit dem Verstorbenen/Schenker verwandt ist und wie hoch das Erbe/die Schenkung ist.

DIE STEUER

Bei Erbschaften und Schenkungen kassiert der Fiskus mit. Die Steuer richtet sich danach, wie eng man mit dem Verstorbenen/Schenker verwandt ist und wie hoch das Erbe/die Schenkung ist. Je nach Verwandtschaftsgrad bestehen drei Steuerklassen. Dort hat man Freibeträge, innerhalb derer man steuerfrei erben darf. Für den Rest des Erbes gelten bestimmte Steuersätze: Diese steigen, je höher das Erbe ist und je weniger eng man mit dem Erblasser verwandt ist. Der maximale Steuersatz liegt derzeit bei 50 Prozent.

DIE GEWINNER

Zu den Nutznießern der

Reform gehören nahe

Verwandte. Nach dem

Regierungsentwurf sollen Ehegatten künftig 500 000 Euro steuerfrei erben oder als Geschenk erhalten können, derzeit liegt der Freibetrag bei 300 000 Euro. Jedes Kind soll 400 000 Euro steuerfrei bekommen können (heute: 205 000 Euro).

Für Enkel soll sich der

Freibetrag fast vervierfachen – auf 200 000 Euro. Zu den Gewinnern gehören auch eingetragene Lebenspartner, die ebenfalls 500 000 Euro steuerfrei erben können sollen.

DIE VERLIERER

Höhere Belastungen

kommen auf Geschwister, Nichten, Neffen, andere entfernte Verwandte sowie nicht Verwandte zu. Ihre Freibeträge bleiben mit 20 000 Euro niedrig. Alles, was darüber hinausgeht, muss mit mindestens 30 Prozent versteuert werden, maximal mit 50 Prozent. Auch Immobilien werden künftig schlechter behandelt. Bislang wurden sie mit dem Einheitswert angesetzt, der nur rund

60 Prozent des tatsächlichen Verkehrswerts entspricht. Künftig sollen es rund 90 Prozent des Verkehrswerts sein. hej

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