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DIE RECHTE DER KUNDEN: Höhere Gewalt

Wenn die Deutsche Post streikt, wird es für die Kunden eng. Zwar hat das Unternehmen viele Studenten und Hausfrauen in der Hinterhand, die normalerweise einspringen, wenn die Angestellten einmal krank werden.

Wenn die Deutsche Post streikt, wird es für die Kunden eng. Zwar hat das Unternehmen viele Studenten und Hausfrauen in der Hinterhand, die normalerweise einspringen, wenn die Angestellten einmal krank werden. Mit ihnen kann die Post aber im Streikfall bei Weitem keinen vollständigen Service aufrecht erhalten. Elmar Müller vom Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation rät Privatpersonen deshalb, auf andere Zustellerdienste auszuweichen. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet die Deutsche Post nämlich nicht für Schäden, die durch Streik entstehen. Er fällt rechtlich gesehen unter höhere Gewalt. Wenn ein Brief nicht fristgerecht ankomme, etwa bei einer Bewerbung oder bei der Kündigung eines Vertrages, müsse der Absender auf die Kulanz des Empfängers hoffen.

Anders ist es, wenn Mahnungen nicht rechtzeitig ankommen. Wer eine Frist zur Zahlungsaufforderung nicht einhalte und nachweisen könne, dass der Streik die Ursache dafür ist, müsse nichts befürchten, sagt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. rik

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