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DIE RECHTLICHE LAGE: Scheinselbstständigkeit

DIE FALLESelbstständige wie Marie sind oft in Gefahr, in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen. Scheinselbstständig ist, wer beim Gewerbeamt und/oder dem Finanzamt eine selbstständige Erwerbstätigkeit angemeldet hat, eigentlich jedoch abhängig beschäftigt ist.

DIE FALLE

Selbstständige wie Marie sind oft in Gefahr, in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen. Scheinselbstständig ist, wer beim Gewerbeamt und/oder dem Finanzamt eine selbstständige Erwerbstätigkeit angemeldet hat, eigentlich jedoch abhängig beschäftigt ist. Es gibt Merkmale, die auf eine Scheinselbstständigkeit hinweisen können, etwa, wenn der oder die Selbstständige ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitet.

ZWISCHENLÖSUNG

Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, kann immer nur im individuell bewertet werden. Marie beispielsweise arbeitet projektbezogen, das heißt, sie arbeitet über einen bestimmten Zeitraum hinweg an einem Projekt. Obwohl sie in dieser Zeit ausschließlich für einen Arbeitgeber arbeitet, gilt sie nicht als scheinselbstständig, der Projektzeitraum darf allerdings nicht länger als ein Jahr andauern. jba

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