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Wirtschaft: Die Reformen im Überblick

Das neue Recht in Kürze

Der Kündigungsschutz wurde gelockert. Seit Jahresbeginn gilt er nur noch für Betriebe mit mindestens zehn statt bisher fünf Beschäftigten. Die Änderungen treffen aber nur auf neue Arbeitsverträge zu, die ab diesem Jahr geschlossen werden. Für eine Reihe von Handwerksberufen ist außerdem künftig die Meisterprüfung nicht mehr Voraussetzung für die Selbständigkeit. Für 53 von 94 Gewerken entfällt der Meisterzwang. Pflicht ist die Prüfung nur noch in gefahrgeneigten Berufen (Bauhandwerk, Elektriker) oder in Berufen mit hoher Ausbildungsquote (Frisöre). Der Meisterbrief entfällt für einfache Tätigkeiten, die sich in drei Monaten erlernen lassen. Langzeitarbeitslose erhalten ab 2005 das neue Arbeitslosengeld II auf Sozialhilfeniveau.

Steuersünder können ihr im Ausland geparktes Geld nach Deutschland zurückholen. Wer das 2004 tut, muss dies mit 25 Prozent nachversteuern, im ersten Quartal 2005 sind es 35 Prozent. Mit dem teilweisen Vorziehen der Steuerreform sinkt der Eingangssteuersatz auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent. Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 1308 Euro pro Jahr. Die Pendlerpauschale ist auf 30 Cent je Kilometer gekürzt worden, die Förderung aus der Eigenheimzulage wurde ebenfalls reduziert.

Im Laufe des Jahres soll die Pflegeversicherung reformiert werden. Geplant ist ein monatlicher Zuschlag von 2,50 Euro für Menschen, die keine Kinder mehr erziehen. Außerdem sollen Mittel für die Heimpflege in den unteren beiden Pflegestufen gekürzt werden. Die langfristige Reform der Rentenversicherung sieht eine Dämpfung der Rentenanpassungen in der Zukunft vor. In diesem Jahr kommt auf Rentner außerdem eine Nullrunde zu. Ab April müssen sie den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. ce

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