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DIE REGELN: DIE REGELN

Um die Betriebsrente kümmert sich der Arbeitgeber. Er sucht auch das Angebot aus.

Um die Betriebsrente kümmert sich der Arbeitgeber. Er sucht auch das Angebot aus. Das können eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds, eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse sein. Der Chef übernimmt manchmal die Beiträge komplett – etwa bei Führungskräften – , manchmal teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Einzahlungen, manchmal zahlen aber auch nur die Beschäftigten. Einzahlungen in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem Betrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei, bei neuen Verträgen ab dem 1. Januar 2005 können weitere 1800 Euro steuerfrei angespart werden, allerdings müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Bei der Auszahlung der Betriebsrente müssen Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bei Pensionsfonds, Direktzusagen und Unterstützungskassen zahlt der Pensionssicherungsverein im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten, bei Direktversicherungen und Pensionskassen springt Protektor, die Sicherungseinrichtung der Versicherer, ein. hej

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