zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die „Scheidung light“ hat ihre Tücken

Kinderlose Paare sollen sich bald unkomplizierter und ohne Anwälte scheiden lassen können. Experten befürchten, dass die Probleme damit erst anfangen

Was hoffnungsfroh beginnt, endet oft mit Streit und Tränen: Rund 50 Prozent aller Ehen werden in Deutschland geschieden. Die meisten Paare möchten das Procedere am liebsten genauso einfach und unkompliziert über die Bühne bringen wie einst ihre Heirat. Diesem Bedürfnis scheint der Gesetzgeber jetzt Rechnung zu tragen: Vorschläge für ein vereinfachtes Scheidungsverfahren sind Teil eines Referentenentwurfs zur Reform des Verfahrens in Familiensachen, der in Kürze dem Kabinett vorgelegt wird. Doch wem nutzen die geplanten Neuregelungen – und wem schaden sie?

Sofern es keine gemeinsamen Kinder gibt, soll in Zukunft ein unkompliziertes Scheidungsverfahren ohne Anwälte möglich sein. Einzige Voraussetzung: Die Eheleute müssen eine notariell beurkundete Vereinbarung vorlegen, in der sie erklären, dass sie das vereinfachte Scheidungsverfahren wählen und in der sie den nachehelichen Unterhalt regeln. Außerdem muss eine formlose Vereinbarung über Ehewohnung und Hausrat vorliegen.

Die Bundesregierung will mit ihrem Vorhaben in erster Linie die Gerichte, die Parteien und die Staatskasse entlasten. Langwierige und teure Gerichtsverfahren über Unterhalt sollen vermieden werden. Durch den Wegfall der Anwaltsgebühren sollen die Ausgaben für Prozesskostenhilfe sinken. Und auch Ehepaare, die auf diese staatliche Unterstützung nicht angewiesen sind, sollen sich die Kosten für eine anwaltliche Vertretung sparen können.

Das Anwendungsgebiet für die „Scheidung light“ scheint auf den ersten Blick groß. Die Hälfte aller geschiedenen Ehen ist kinderlos und rund 71 Prozent aller Scheidungen werden einvernehmlich vorgenommen. Was diese Zahlen allerdings nicht berücksichtigen: Auch bei Ehepaaren ohne gemeinsame Kinder kann es erheblichen Konfliktstoff geben. So bringen immer mehr Paare Kinder aus früheren Beziehungen mit in die Ehe. Stichwort: Patchworkfamilie. Oft versorgt und erzieht dabei die Frau ihre eigenen und die Kinder ihres Mannes aus erster Ehe und nimmt dafür berufliche Nachteile in Kauf. Umso mehr ist sie nach einer Scheidung darauf angewiesen, dass ihr Unterhalt gesichert ist. Umgekehrt verdient auch der arbeitende Ehepartner Schutz – vor unberechtigten Unterhaltsforderungen. Auch das eheliche Vermögen muss angemessen verteilt werden. Das gilt nicht nur für „Patchworker“, sondern auch für kinderlose Paare, die sich nach langer Ehe scheiden lassen, und stets mit klarer beruflicher Rollenverteilung zusammengelebt haben.

In all diesen Fällen soll künftig eine vor dem Notar geschlossene Vereinbarung ausreichen. Größtes Problem: Nur einige Notare sind im Familienrecht spezialisiert und kennen sich im komplizierten Unterhalts- und Güterrecht aus. Unkenntnisse des Notars über die Wirksamkeit von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen können dabei weitreichende Folgen haben. Denn nach neuerer Rechtsprechung können Klauseln zum Verzicht auf Unterhalt und Rentenausgleich gerichtlich überprüft und nachträglich für unwirksam erklärt werden.

Auch die auf den ersten Blick überzeugende Quote von fast 71 Prozent einvernehmlicher Scheidungen trügt. Verschweigt sie doch die Tatsache, dass die „friedliche“ Vereinbarung oft das Ergebnis zäher anwaltlicher Verhandlungen – mit entsprechender Beratung der Parteien über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten – oder einer Einigung durch Mediation ist. Der Notar kann in der Regel weder das eine, noch das andere leisten: Denn erstens muss er im Interesse beider Parteien handeln; eine einseitige Beratung verbietet ihm seine Amtspflicht. Und zweitens sind die Gebühren für die Beurkundung einer entsprechenden Vereinbarung so gering, dass sie keinesfalls einen langwierigen Einigungsprozess der Parteien abdecken.

Familienrechtsexperten prophezeien daher schon jetzt zahlreiche Schwierigkeiten: Sie befürchten, dass der „Schwächere“ aus Unkenntnis oder aufgrund des Drucks des anderen Ehegatten nachgibt, ohne seine Rechte zu kennen. Oder dass Vereinbarungen geschlossen werden, die im Nachhinein vor Gericht für null und nichtig erklärt werden. Unterhaltsprozesse, die sich lange über das Ende der Ehe hinaus hinziehen, scheinen programmiert – mit der Folge, dass die eigentliche Absicht des Gesetzgebers, dem Staat und den Beteiligten Kosten zu ersparen, in ihr Gegenteil verkehrt wird.

Richtig ist: Eine einvernehmliche Einigung der Parteien sollte einem streitigen Gerichtsverfahren vorgezogen werden. Doch das bedeutet auch, dass in das Einigungsverfahren investiert werden muss: Die Interessen beider Parteien müssen auch weiterhin sorgfältig und kritisch betrachtet werden. Entweder durch außergerichtliche Verhandlungen mit Hilfe kompetenter Dritter oder durch eine Scheidungsmediation. Und: Die anwaltliche interessengerechte Beratung jedes Ehegatten vor Abschluss des Notarvertrags sollte zwingend im Gesetz verankert werden.

Die Autorinnen sind Fachanwältinnen für Familienrecht, Notarinnen und Mediatorinnen sowie Mitglieder des Vereins Zusammenwirken im Familienkonflikt.

Barbara Kubach-Ebner, W.K. von Swieykowski-Trza

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false