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DIE SCHLICHTUNG: Das letzte Mittel

Etwa 5000 Mediatoren gibt es in Deutschland. Aktiv werden sie dann, wenn Gegner in einem Konflikt nicht vor Gericht ziehen wollen.

Etwa 5000 Mediatoren gibt es in Deutschland. Aktiv werden sie dann, wenn Gegner in einem Konflikt nicht

vor Gericht ziehen wollen. So ähnlich

ist es auch in der Tarifpolitik. Dort sind Schlichter immer wieder im Spiel, wenn sich die Tarifparteien verhakt haben.

Bevor es zum Arbeitskampf kommt,

gibt es ein Schlichtungsverfahren.

Wie es abläuft, wer schlichtet und welche Verbindlichkeit ein Schlichterspruch hat, regeln die Tarifparteien unter sich.

Ein Beispiel ist der öffentliche Dienst, wo es seit 1974 (in Westdeutschland) Schlichtungen gibt: Wenn eine der beiden Seiten das Scheitern erklärt, muss binnen 24 Stunden wiederum von

einer der beiden Seiten die Schlichtung angerufen werden. Auf die Schlichter haben sich die Parteien vorab verständigt, zuletzt waren das im öffentlichen Dienst der frühere sächsische Regierungschef Georg Milbradt (CDU) und Hannovers Ex-Bürgermeister Herbert Schmalstieg (SPD). Politiker im Ruhestand werden immer wieder als Schlichter verpflichtet, etwa Kurt Biedenkopf und Heiner Geißler bei der Bahn oder

auch Wolfgang Clement beim Bau.

Endlos läuft das Verfahren nicht. Im

öffentlichen Dienst zum Beispiel müssen die Schlichter nach spätestens zehn Tagen einen Kompromissvorschlag machen, über den dann Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln. Wenn auch diese Gespräche ohne Ergebnis bleiben, darf der Arbeitskampf beginnen. alf

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