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Wirtschaft: "Die Steuerreform benachteiligt Kleinaktionäre" - Deutsches Aktieninstitut beharrt auf seiner Einschätzung

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hält an seiner Einschätzung fest, dass die geplante Neuregelung der Dividendenbesteuerung im Rahmen der Unternehmensteuerreform Kleinaktionäre benachteiligt. Damit sind Personen mit einer relativ geringen steuerlichen Belastung und auch diejenigen, die keiner Steuerpflicht unterliegen, gemeint.

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hält an seiner Einschätzung fest, dass die geplante Neuregelung der Dividendenbesteuerung im Rahmen der Unternehmensteuerreform Kleinaktionäre benachteiligt. Damit sind Personen mit einer relativ geringen steuerlichen Belastung und auch diejenigen, die keiner Steuerpflicht unterliegen, gemeint. Nach Instituts-Berechnungen liegt die Schwelle für Reform-Gewinnler bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent, was einem Einkommen von 75 000 Mark bei Ledigen entspricht. Wer weniger verdient, stünde demnach künftig schlechter da.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband der deutschen Banken (BdB), Manfred Weber, hatte in einem Gespräch mit der "Börsen-Zeitung" erklärt, dass die geplante Abschaffung der Körperschaftsteuer-Anrechnung auch für Kleinaktionäre mit niedrigeren Steuersätzen vorteilhaft sei. Die Regierung will die Aktiengesellschaften animieren, Gewinne zu thesaurieren und zu reinvestieren. Darum wird geplant, die Körperschaftsteuer von bislang 40 Prozent für einbehaltende beziehungsweise 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne auf 25 Prozent zu senken. Das, so die Argumentation des Bankenverbandes, führe entweder zu der Aufstockung der einbehaltenden Gewinne - was das Kurspotenzial der Aktien steigere - oder zu einer höheren Ausschüttung.

Im Zuge der geplanten Unternehmenssteuerreform soll das 1977 eingeführte Verfahren der Körperschaftsteuer-Anrechnung abgeschafft werden. Die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer sollte sicherstellen, dass die Gewinne von Körperschaften nicht doppelt besteuert werden. Bislang können die Aktionäre die in der Ausschüttung enthaltene Körperschaftsteuer von 30 Prozent mit ihrer Einkommensteuer verrechnen. In Zukunft ist das nicht mehr der Fall. Die Unternehmen zahlen pauschal 25 Prozent Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuergutschrift für Aktionäre mit inländischem Wohnsitz entfällt. Im Gegenzug müssen die Dividenden von 2001 an aber nur noch zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren).

mo

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