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Wirtschaft: Die Stromkonzerne wollen das Kartellamt bremsen

Wettbewerbshüter überprüfen die Kalkulation der Versorger und werfen ihnen Preismissbrauch vor – jetzt schlägt die Branche zurück

Berlin . Das Bundeskartellamt versetzt die Energiebranche in Aufruhr. Mit seinen jüngsten Entscheidungen gegen überhöhte Strompreise bei RWE und Eon-Unternehmen greife das Amt in die Preiskalkulation ein und gefährde damit das Überleben von Stadtwerken, heißt es in der Branche. Dem „Tagesspiegel am Sonntag“ sagte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), wenn das Kartellamt weitere Stromversorger zu Preissenkungen zwinge, „dürften viele Netzbetreiber ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet sein“. Wenn jetzt auch noch die geplante rechtliche Verankerung der freiwilligen Verbändevereinbarung scheitere, „sind die Tage des deutschen Weges in der Energieliberalisierung wahrscheinlich gezählt“.

Kein Unternehmen werde mehr in Netze investieren, wenn das Kartellamt weiter die „angemessene Verzinsung der Netzinvestitionen in Frage stellt“. Dann, so Meller, sei sogar die Versorgungssicherheit gefährdet. Der Verband der Netzbetreiber (VDN) warnt in einem Brandbrief an den Bundeswirtschaftsminister, dass diese Politik der Kartellbehörde auf „eine Verstaatlichung der Versorgungsaufgaben“ hinauslaufe.

Neue Stromanbieter jubeln dagegen: Wenn dieser Kurs des Bundeskartellamts fortgesetzt werde, habe der Wettbewerb im deutschen Energiemarkt doch noch eine Chance, meint der führende Billigstromanbieter Yello. Und für den Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energie (BNE), Henning Borchers, greift die Wettbewerbsbehörde „völlig zu Recht die kritischen Punkte“ der Preiskalkulation auf.

Der Präsident des Amtes, Ulf Böge, verteidigt das Vorgehen. Seine Behörde wolle den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen verhindern. Den Energieversorgern hält Böge vielmehr vor, „mit allen Tricks dem Netz sachfremde Kosten zuzuordnen“ – und diese Kosten anderen Energieanbietern natürlich in Rechnung zu stellen. Hintergrund des Streits sind jüngste Verfügungen der Wettbewerbshüter gegen die Durchleitungspreise einiger Energieversorger. Beschwert hatten sich Stromhändler, die fremde Netze nutzen wollten, um ihre Kunden zu beliefern. Zuerst wurde die Eon-Tochter Thüringer Energie AG (Teag) gezwungen, ihre Netznutzungsentgelte (Durchleitungspreise) um zehn Prozent zu senken. Dann sollte RWE seine Rechnungen um zehn Euro pro Jahr und Stromzähler reduzieren. Beide Unternehmen wollen jetzt klagen. Zuletzt kündigten die Kartellwächter an, die Preise von Eon und RWE für Regelenergie zu überprüfen. Regelenergie wird benötigt, um Nachfrageschwankungen in einem Stromnetz auszugleichen. Sie ist wesentlicher Bestandteil der Kalkulation von Durchleitungsentgelten für Dritte. Das Amt geht einer Beschwerde des Verbandes der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) nach. Dieser Verband vertritt Stromproduzenten, die über kein eigenes Netz verfügen und daher vor allem auf die vier großen Netzbetreiber Eon, EnBW, RWE und Vattenfall angewiesen sind. Jetzt liegen dem Kartellamt noch sieben Beschwerden vor. Als nächstes wird eine Verfügung gegen die Stadtwerke Mainz erwartet.

In der etablierten Energiewirtschaft gibt es aber auch andere Stimmen: Gerhard Goll, Chef des viertgrößten Stromkonzerns EnBW, glaubt nicht, dass der Wettbewerb auf dem Energiemarkt ohne staatliche Regulierung in Gang kommt. Die ersten Reaktionen auf die Teag-Entscheidung des Kartellamts zeige nur, dass die Verbändevereinbarung von Netzbetreibern als Mittel eingesetzt werde, sich kartellrechtswidrig zu verhalten. Das Kartellamt will nach eigenen Aussagen gar keine flächendeckende Preiskontrolle, sondern immer nur dann eingreifen „wenn es Probleme gibt“.

Im Fall Teag geht der Streit darum, ob das Unternehmen bei seinen Durchleitungspreisen bestimmte Kosten berücksichtigen darf. Nach den Recherchen des Kartellamts bestand der Teag-Preis zu 80 Prozent aus kalkulatorischen und nur zu 20 Prozent aus tatsächlich entstandenen Kosten. Zudem seien Werbekosten angesetzt worden, die mit dem Stromnetz der Teag nichts zu tun hätten, sagt das Kartellamt. Die Teag verteidigt sich damit, dass ihre Preise nach den Regeln der Verbändevereinbarung kalkuliert und daher auch nicht angreifbar seien.

Dieter Fockenbrock

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