zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die Waffen eines Vorstands - Abwehrstrategien gegen feindliche Übernahmen

Mannesmann-Chef Klaus Esser kann sich in die Abwehrschlacht stürzen. Nachdem der Aufsichtsrat am Sonntag dem Vorstand-Chef den Rücken gestärkt hat und die Übernahmeofferte von Vodafone-Airtouch abgelehnt hat, können Esser und seine Gefolgsleute losziehen und die Mannesmann-Aktionäre von ihrer Stretegie überzeugen.

Mannesmann-Chef Klaus Esser kann sich in die Abwehrschlacht stürzen. Nachdem der Aufsichtsrat am Sonntag dem Vorstand-Chef den Rücken gestärkt hat und die Übernahmeofferte von Vodafone-Airtouch abgelehnt hat, können Esser und seine Gefolgsleute losziehen und die Mannesmann-Aktionäre von ihrer Stretegie überzeugen. Wichtig dabei wird jetzt ihre Überzeugungsfähigkeit. "Wie bei jeder anderen feindlichen Übernahme muss der Vorstand die Aktionäre von der Strategie des Unternehmens überzeugen", so Andreas von Buddenbrock von der Merrill Lynch Capital Markets Bank in Frankfurt. Sie müssen davon überzeugt werden, dass die Aktie auch langfristig eine werthaltige Anlage ist.

Im Fall Mannesmann heißt das: Esser muss seinen Aktionären - vor allem den großen ausländischen Investmentfonds - erklären, warum sie besser mit ihm fahren und auf das Tauschangebot von Vodafone verzichten sollten. Entscheidend dabei ist, dass der Vorstand die Aktionäre umfassend informiert und ihnen objektive Fakten an die Hand gibt. "Er darf nicht nur Anzeigen schalten, damit er selbst im Sattel bleibt", kritisiert der Bonner Rechtsanwalt Norbert Knittlmayer die bisherige Anzeigenkampagne von Mannesmann. Sie biete zu wenig Information für eine Entscheidung. Noch gebe es zwar keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit solcher Kampagnen, in der rechtswissenschaftlichen Literatur würde Eigenwerbung des Vorstands aber zunehmend für unzulässig angesehen.

Doch der Abwehrkatalog bietet noch andere Maßnahmen: Der Vorstand kann etwa einen dritten potenziellen Käufer überzeugen, dessen Absichten freundlicher Natur sind. Dieser sogenannte "Weiße Ritter" kauft dann das Unternehmen und verhindert so die feindliche Übernahme. Nach dem Motto "Fressen oder Gefressen werden" sei zumindest theoretisch auch ein Gegenangebot von Mannesmann denkbar. Generell kann sich ein Unternehmen schon im Vorfeld gegen feindliche Übernahmen wappnen. Etwa durch wechselseitige Beteiligungen, wie sie in zwischen Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen oft zu finden sind, sagt der Bonner Jurist. Auch "Giftpillen", die den Aktionären Vorzugskonditionen wie etwa Mehrfachstimmrechte bieten, können helfen. Mehrheitsverhältnisse kann der Vorstand aber auch dadurch beeinflussen, dass er sich von der Hauptversammlung eine mögliche Kapitalerhöhung genehmigen lässt und sich das Recht vorbehält, zu bestimmen, wer die Aktien zeichnen darf.

bir

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false