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Wirtschaft: Die Wut der Wirtschaft wächst

Der rot-grüne Koalitionsvertrag ist nach Ansicht von Unternehmern und Verbänden „kompletter Wahnsinn“

Berlin (asi/ce/dr/uwe). Die Koalitionsvereinbarung zwischen Sozialdemokraten und Grünen sorgte gestern für wachsende Aufregung und Empörung bei Unternehmen und Verbänden. Das Gesamtpaket sei „Wahnsinn“, sagte Martin Wansleben, Geschäftsführer beim Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), und werde sich kurzfristig sehr negativ auf die Konjunktur auswirken. Allein die Steuerbelastung steige kurzfristig um rund 20 Milliarden Euro, sagte Wansleben.

Damit machte der DIHK den Auftakt für harsche Kritik von nahezu allen Verbänden. Nur die Arbeitnehmervertreter begrüßten das Koalitionspaket noch einmal als „gute Nachricht“ – mit einer Ausnahme: Der Vorsitzende der Baugewerkschaft, Klaus Wiesehügel, kritisiert, dass durch die Streichung der Eigenheimzulage 100000 Jobs im Baugewerbe gefährdet seien.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte, die Koalitionsvereinbarung werde die wirtschaftliche Talfahrt noch beschleunigen. Die gravierenden Probleme in den Sozialversicherungen würden nicht gelöst, sondern mittel- und langfristig verschärft. Die beschlossenen und jetzt noch zusätzlich geplanten massiven Steuererhöhungen erstickten wirtschaftliche Wachstumsimpulse bereits im Keim. „In der Rentenpolitik leistet die Bundesregierung den Offenbarungseid“, sagte der Arbeitgeberpräsident am Mittwoch.

Unklarheit über Fondssteuer

Kritisiert wird auch, dass der Koalitionsvertrag Unklarheiten und handwerkliche Unschärfen enthalte. Immer noch unentschieden ist die Koalition beispielsweise nach Angaben des Finanzministeriums, ob auch Fondsanteile künftig unter die neue Spekulationssteuer fallen, nach der alle Gewinne aus Wertpapiergeschäften steuerpflichtig werden. Bisher waren Gewinne aus Aktien steuerfrei, wenn die Papiere länger als zwölf Monate gehalten wurden.

Die Grünen vertreten offenbar die Ansicht, dass nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Einkommen auch Fondsanteile der vollen Besteuerung unterliegen. Policen, die nach den Riesterrenten-Regelungen abgeschlossen seien, seien dagegen von der Regelung unberührt, sagte ein Steuerexperte der Grünen: In der Ansparphase sind die Beiträge steuerfrei, Zinsen und Wertsteigerungen unterlägen ohnehin schon der nachgelagerten Besteuerung bei der Ausschüttung. Carsten Heise, Geschäftsführer der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, sagte dieser Zeitung, dass alle diese Regelungen dem Staat kaum etwas bringen würden. Der Aufwand für Steuerpflichtige und Kreditwirtschaft, wie auch die Kontrollkosten des Staates, seien dagegen extrem hoch.

Die geplanten Eingriffe in die Unternehmensbesteuerung müssten teilweise „als katastrophal und standortschädigend“ bezeichnet werden, sagte der DIHK-Geschäftsführer Wansleben. Die von Rot-Grün geplante Abschaffung der Spekulationsfrist bei Wertpapiergeschäften zeige, dass die Bedeutung der Aktienmärkte für die Refinanzierung der Unternehmen „völlig verkannt“werde.

Handel fürchtet um Kaufkraft

„Von dem Regierungsprogramm gehen keine positiven Impulse für Wachstum, Beschäftigung und Konsum aus“, sagte auch Hermann Franzen, Präsident des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels. Im Gegenteil: Die erheblichen Mehrbelastungen für Unternehmen und Haushalte würgten den stotternden Konjunkturmotor ab und drosselten den schwachen privaten Verbrauch noch stärker. „Dem Fass den Boden schlägt jedoch die sprunghafte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung aus“, sagte Franzen. Die Belastung steige für Unternehmen und Betroffene gleichermaßen und werde 2003 so viel Kaufkraft aus dem Markt ziehen, dass der Einzelhandel keine Erholung erwarten könne.

Für „verfassungsrechtlich bedenklich“ und sogar „skandalös“ halten Steuerexperten die geplanten Einschränkungen von Verlustnutzungen. Nach den Koalitionsplänen sollen aktuelle Gewinne nur noch zur Hälfte mit Verlusten aus früheren Jahren verrechnet werden dürfen. Ein Verlustvortrag soll nur noch für sieben Jahre möglich sein. Das verstoße gegen den Grundsatz der Besteuerung von Unternehmen nach ihrer Leistungsfähigkeit, sagt ein Partner einer Beratungsfirma. Unternehmen hätten in der Vergangenheit entweder vom Gesetzgeber gewollte Bilanzierungsregeln angewendet und Verluste ausgewiesen – oder tatsächlich Verluste gemacht. Die geplante Verschärfung bei internen Verrechnungspreisen, die dem Staat 600 Millionen Euro jährlich bringen soll, richtet sich nach Einschätzung von Steuerexperten eher gegen große Unternehmen, wird aber durch die wachsende Bürokratie und die Dokumentationspflichten vor allem die kleineren Mittelständler treffen.

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