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Dienstreise: Das Nützliche und das Angenehme

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Dienstreisen mit zum Teil privatem Zweck können steuerlich abgesetzt werden.

Berlin - Eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofes macht es jetzt für viele Selbstständige und Freiberufler leichter, das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. „Der Beschluss wird viele Ärzte interessieren, die ihre Kongresse gern dort abhalten, wo es schön ist“, sagt der Düsseldorfer Steuerberater Oliver Auth, dessen Fall es bis vor den Bundesfinanzhof brachte.

Dieser hat beschlossen, dass die Aufwendungen für beruflich veranlasste Reisen auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn die Reise zum Teil auch privaten Zwecken dient. Bisher galt dagegen das Aufteilungsverbot, nachdem es nicht erlaubt war, eine Reise – zum Beispiel zu einem Kongress in Las Vegas – in berufliche und private Anteile aufzuspalten. Im Falle des Mandanten von Oliver Auth ging es dabei um den EDV-Leiter eines Versicherungsunternehmens, der zu einem viertägigen Fachkongress nach Las Vegas gereist war und dann noch drei Tage privaten Aufenthalt anhängte. Der Computerspezialist, der die Fortbildung selbst bezahlte, wollte die angefallenen Flugkosten zu vier Siebteln als Werbungskosten geltend machen. Das lehnte das Finanzamt ab. Das oberste Finanzgericht gab nun dem Kläger recht – und leitet damit eine Kehrtwende in der Rechtsprechung ein.

Auth nennt das Urteil bahnbrechend, auch wenn in der Praxis bereits in vielen Fällen solche Aufteilungen in private und berufliche Nutzung gängig seien, bei Laptops zum Beispiel. Die Richter machten deutlich, dass ihr Beschluss (47 Seiten) auch auf andere „gemischt veranlasste“ Aufwendungen anwendbar sei. „Ich denke etwa an den Frack eines Dirigenten, der bisher nicht absetzbar ist“, sagt Auth. Der schicke Anzug fürs Dinner mit dem Chef sei dagegen weiterhin nicht absetzbar. So etwas gelte als Repräsentationsausgabe.

„Wir begrüßen, dass es endlich Rechtssicherheit gibt“, sagt Markus Deutsch vom Steuerberaterverband. Denn längst habe es in der Praxis viele Durchbrechungen des Aufteilungsverbotes gegeben. Dennoch glaubt Deutsch, dass die Abgrenzung, was beruflich und was privat veranlasst ist, vor den Steuergerichten ein Dauerbrenner bleiben wird.

Für den Computerexperten, der nach Las Vegas reiste, kommt die Entscheidung zu spät. Der Fall liegt nämlich schon 16 Jahre zurück und der Kläger ist inzwischen verstorben. Nun bekommen wohl seine Erben die strittigen 500 Euro vom Finanzamt. Mit den Zinsen sind es inzwischen 1000 Euro, hat der Steuerberater ausgerechnet.

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