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Discounter: Unlautere Werbung kostet Lidl 25.000 Euro

Der Discounter warb mit einem alten Testurteil. Erstmals muss ein Unternehmen in Deutschland einen Teil seiner durch unlautere Werbung erwirtschafteten Gewinne zurückzahlen.

Berlin - Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Freitag in Berlin mitteilte, muss der Discounter Lidl 25 000 Euro an das Bundesamt für Justiz zahlen. Lidl hatte mit einem veralteten Testurteil der Stiftung Warentest für eine Matratze geworben und war deshalb vom VZBV verklagt worden.

Die Verbraucherschützer schätzen, dass Lidl durch die „irreführende Werbung“ bis zu 400 000 Euro mehr verdient hat. Dennoch hatten sie den Streitwert sehenden Auges auf 25 000 Euro beziffert. Damit wollten sie das Prozesskostenrisiko begrenzen. Das Problem: Verlieren die klagenden Verbände, tragen sie die Prozesskosten. Gewinnen sie, wandert das Geld in die Staatskasse – und die Verbände gehen leer aus.

Seit 2004 können Verbraucherverbände die Gewinne einklagen, die ein Unternehmen durch vorsätzliche unlautere Werbung erzielt. Bisher hat sich dieses Recht aber als „stumpfes Schwert“ erwiesen, kritisierte der Verband. Die Verbraucherschützer müssen nämlich nachweisen, dass die erzielten Erträge auf der unlauteren Werbung beruhen. Und sie müssen belegen, dass die Kunden vorsätzlich getäuscht worden sind. Bisherige Verfahren des VZBV und der Verbraucherzentralen sind in der Vergangenheit an diesen Hürden gescheitert.

„Die Unternehmen müssen wissen, dass es teuer werden kann, sich unredlich zu verhalten“, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Er forderte Nachbesserungen. So müsste die Nachweispflicht vereinfacht werden und Firmen schon bei grober Fahrlässigkeit belangt werden können. Zudem müsse der Staat das Prozesskostenrisiko durch eine Bürgschaft absichern. Billen macht sich außerdem dafür stark, dass unrechtmäßig erzielte Erlöse künftig in eine Stiftung fließen. Aus dieser könnten die Verbände ihre Verfahren finanzieren. Heike Jahberg

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