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Hat viel ausgegeben, sich aber nicht strafbar gemacht: Klaus Zimmermann.

© dapd

DIW: Justiz entlastet Klaus Zimmermann

Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen wegen Untreue gegen den früheren Präsidenten des Berliner DIW ein. Die Entscheidung ist eine Ohrfeige für die Kontrolleure des Wirtschaftsinstituts.

Berlin - „Unberechtigt und falsch“ seien die Vorwürfe, meinte Klaus Zimmermann, als die Staatsanwaltschaft Anfang 2010 Ermittlungen gegen ihn einleitete. Heute, mehr als zwei Jahre später, kann der Ex-Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) mit Genugtuung das Ergebnis zur Kenntnis nehmen: Die Ermittlungen werden einstellt. „Strafrechtlich kommt man da nicht ran“, heißt es bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts der Untreue gegen Zimmermann ermittelte. Der Verdacht war aufgekommen, nachdem Ende 2009 der Berliner Rechnungshof dem DIW und seinem Präsidenten einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit öffentlichen Mitteln vorgeworfen hatte. Der Jahresetat des größten deutschen Wirtschaftsinstituts von rund 13 Millionen Euro wird je zur Hälfte vom Bund und vom Land Berlin getragen.

„Ein klarer und evidenter Pflichtverstoß war nicht festzustellen“, heißt es nun bei der Staatsanwaltschaft. Zimmermann habe vielmehr „so gewirtschaftet, wie man ihn hat wirtschaften lassen“. Gemeint ist das Kuratorium des DIW, in dem diverse Vertreter aus Bund und Land und aus der Wissenschaft sitzen. Im Verlauf der DIW-Krise übernahm der frühere Wirtschaftssachverständige Bert Rürup den Vorsitz des Kuratoriums. Zimmermann selbst war vor gut einem Jahr zurückgetreten, nachdem die Vorbehalte gegen ihn auch innerhalb des Instituts immer größer geworden waren.

Im Jahr 2000 war Zimmermann DIW-Präsident  geworden. Er wusste die Position zu nutzen, um sich neben Hans- Werner Sinn, dem Chef des Münchener Ifo-Instituts, als eifrigster Redner in den wirtschaftspolitischen Debatten zu profilieren. Ruf und Ausstrahlung des Ökonomen waren dann mit ausschlaggebend dafür, dass die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft als die aufsichtführende Behörde ihrer Pflicht nur mangelhaft nachkam. „Man hatte ganz großes Vertrauen in den Mann“, kommentierte ein Staatsanwalt das Verhalten von Politikern und Kuratoriumsmitgliedern, darunter die frühere Bundesministerin Edelgard Bulmahn und diverse Staatssekretäre.

Der Rechnungshof monierte die nachlässige Kontrolle in seinem Bericht vom November 2009. Dem DIW warfen die Prüfer Verstöße gegen das Vergaberecht und nicht satzungsgemäße Ausgaben vor. Besonders gravierend und teuer für den Steuerzahler seien der von Zimmermann betriebene Umzug des Instituts von Berlin-Dahlem nach Mitte und die Ausgaben für das DIW DC in Washington gewesen. „Steuergelder wurden in die USA durchgereicht“, kritisierte der Rechnungshof. Es waren 900 000 Euro. Nach dem Abgang Zimmermanns wurde das DIW DC abgewickelt.

Der rastlose Zimmermann ist heute in diversen Wissenschaftseinrichtungen und Akademien in aller Welt tätig und leitet das Institut zur Zukunft der Arbeit in Bonn. In einer Stellungnahme bedankte er sich am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft „für das faire Verfahren und den klaren Schlussstrich“. Jetzt sei deutlich geworden, „dass es bei dem Konflikt um das DIW in Wahrheit um die Frage seiner künftigen Ausrichtung ging“.

Die Führung des DIW übernahm nach Zimmermann der DIW-Wissenschaftler Gert Wagner. Dieser wollte sich nicht zur Einstellung des Verfahrens gegen seinen Vorgänger äußern. Wagner war mit der Vorbereitung eines Vortrags in der kommenden Woche beschäftigt: Am 19. und 20. April wird das DIW evaluiert. Dieser Qualitätstest wurde zuletzt 2004 bestanden. Wenn das Institut durchfällt, gibt es keine Grundlage mehr für öffentliche Mittel.

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