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Wirtschaft: Dumpingpreise: Ist Power-Shopping sittenwidrig?

Das Landgericht Köln hat der Internet-Handelsfirma Primus-Online verboten, weiter Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe im Internet - dem so genannten Power-Shopping - zu geben. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor (Az: 33 O 180/00).

Das Landgericht Köln hat der Internet-Handelsfirma Primus-Online verboten, weiter Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe im Internet - dem so genannten Power-Shopping - zu geben. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor (Az: 33 O 180/00). Die Metro-Tochter hatte Preisnachlässe für Waren mit der Zahl der Verkäufe gekoppelt. Beim Power-Shopping schließen sich mehrere Leute, die das gleiche Produkt kaufen möchten, zusammen und drücken dadurch den Preis. Nach Ansicht der Richter verstößt dieses Verkaufssystem jedoch als "übertriebenes Anlocken" gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es handle sich um ein "sittenwidriges Ausnutzen der Spiellust" der Verbraucher, hieß es in der Begründung. Es bestehe die Gefahr, dass das Urteil der Verbraucher durch den "unsachgemäßen Anreiz" getrübt werde. Durch Erhöhung der Verkaufszahlen seien Preisersparnisse von fast 50 Prozent möglich.

Bei Verstößen gegen die Entscheidung droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 500 000 Mark. Ein Sprecher sagte, Primus-Online werde in Berufung gehen. Auch der am Neuen Markt notierte Internethändler Lets-Buy-It hatte gegen sein Stufenpreismodell eine einstweilige Verfügung erhalten. Diese wurde aber wieder aufgehoben.

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