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Wirtschaft: Dunkle Geschäfte

Wie „Firmenbestatter“ Probleme verschuldeter Unternehmen „lösen“

Am beabsichtigten Verkauf der traditionsreichen Stuttgarter Feinkost-Kette F. fand der Amtsrichter ein besonderes Gschmäckle. Er beurkundete zwar die beantragte Umbenennung und die Übergabe der Geschäftsführung an den Berliner Unternehmer Jörg H., doch noch bevor die Tinte getrocknet war, veranlasste er ein Insolvenzverfahren über die Firma. Überrascht hat das wohl keinen der Beteiligten. Die Feinkostkette war mit 710 000 Euro Schulden praktisch pleite. Der Verkauf – so der Konkursverwalter – hätte lediglich dazu gedient, Spuren zu verwischen und den guten Namen zu retten: „Das Strickmuster lässt den Schluss zu, dass sich Herr F. auf einen Firmenbestatter eingelassen hatte.“

Der Fall rückt eine Branche ins Blickfeld, die seit Beginn der Pleitewelle Hochkonjunktur hat. „Wir lösen Ihre GmbH-Probleme binnen 24 Stunden“, verspricht die einschlägige Werbung. In der Tat geht alles ruckzuck. Anteile und Geschäftsführung wechseln in neue Hände. Der Verkäufer erhält für seinen maroden Laden einen Euro – und ist vermeintlich alle Sorgen los. Er zahlt dem Käufer lediglich ein Honorar. Bis zu 20 Prozent der Firmenverbindlichkeiten sind üblich, unter der Hand versteht sich.

Der neue Besitzer verlegt den Sitz des Unternehmens, ändert dessen Namen und Zweck, schließt oder veräußert es nach kurzer Zeit weiter – oft ins Ausland, mit ungenauer Adresse, jedenfalls unerreichbar für Gläubiger und zurückgebliebene Mitarbeiter. Diese erfahren eines Tages von der Insolvenz beziehungsweise der Liquidation. Jenseits der Grenzen verlaufen die Spuren im Sand. Wenn es auf Druck von Geschädigten einmal zu Ermittlungen und im Rahmen der internationalen Rechtshilfe zu Beschlagnahmungen kommt, sind wichtige Unterlagen unauffindbar. Doris Möller, Referatsleiterin für Handels- und Firmenrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, geht von einer Dunkelziffer von bundesweit mehreren Tausend solcher Fälle pro Jahr aus.

Man habe die Firma ordnungsgemäß verkauft, behaupten die Ex-Inhaber. Tatsächlich haben sie sich strafbar gemacht, denn sie hätten bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden und mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Regelstrafrahmen für ein solches Konkursvergehen: bis zu fünf Jahre Gefängnis. „Auch F. ist nicht aus der Verantwortung“, so der Konkursverwalter. Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein Aktenzeichen angelegt; F. droht ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung. Hätten Verkauf und gegebenenfalls Wiederverkauf ins Ausland geklappt, würden die Ermittlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit im Sande verlaufen.

Dabei ist die innerdeutsche Rechtsverfolgung schon schwierig genug. Ein Gesellschafterwechsel oder eine Umfirmierung sind legale Vorgänge, es sei denn, es besteht ein Zusammenhang mit einer Straftat. Eine solche muss allerdings offenkundig sein. Der Übergang zwischen drohender und eingetretener Zahlungsunfähigkeit verlaufe schon begrifflich fließend, so der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Bernhard Englisch.

Im Fall F. hatte der Amtsrichter Verdacht geschöpft, weil unter dem Namen des Käufers schon häufiger Firmen übernommen und weiter veräußert worden waren. Damit aus Zufall Methode wird, empfiehlt Martin Ostgathe, Vorstand der Zyklop Inkasso Deutschland AG, Krefeld, Notaren und Urkundsbeamten im Zweifelsfällen einen Blick ins Internet (siehe Kasten). Auch wer sich als Gläubiger geprellt fühle, könne diese Möglichkeit nutzen und mit einer schnellen Strafanzeige die Eintragung ins Handelsregister stoppen. Ostgathe: „Offensichtlich sittenwidrige Geschäfte sind ungültig und dürfen nicht vollzogen werden.“

Dann steht dem insolventen Unternehmer – statt sich zur Ruhe zu setzen oder ohne Altlasten irgendwo neu anfangen zu können – der Staatsanwalt ins Haus. Die Firmenbestatter dagegen kassieren, bevor irgendetwas ruchbar wird. In den Augen der Ermittler sind sie zwar Mittäter, unter Umständen sogar Anstifter, was jedoch im Einzelfall bewiesen werden muss. Weil sie einen Wohnsitz im Ausland bevorzugen, sind sie ohnehin schwer zu fassen. Jörg H. praktiziert eine minderschwere Variante des Abtauchens: Er steht nicht im Telefonbuch.

Manfred Godeck

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