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Wirtschaft: "Durch das Bankgeheimniss werden wir nicht gehindert"

Güter Wittig ist Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Main) und zählt zu den renomiertesten Experten in Sachen Geldwäsche. Herr Wittig, Geldwäsche findet nicht in der Waschmaschine statt.

Güter Wittig ist Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Main) und zählt zu den renomiertesten Experten in Sachen Geldwäsche.

Herr Wittig, Geldwäsche findet nicht in der Waschmaschine statt. Wie muss man sich die Verwandlung von schmutzigem in sauberes Geld vorstellen?

Dass Geldwäsche nur ein Waschvorgang ist, ist nur die halbe Wahrheit. Dem schmutzigen Geld wird nur der Anschein der Sauberkeit gegeben. Es geht darum, illegal oder kriminell erworbenes Vermögen in den legalen Geldkreislauf einzuspeisen.

Vor allem über die Banken?

Wenn in Frankfurt Drogengelder umgesetzt werden, geht der Drogenhändler natürlich nicht mit der Tüte zur Bank und zahlt 20 000 Mark in kleinen, abgegriffenen Scheinen ein. Er hat möglicherweise einen Gemüsestand, der mit zur Organisation gehört und dessen Betreiber der Bank als vermeintlich seriös bekannt ist. Der zahlt das schmutzige Geld mit seinen Tageseinnahmen ein. Das geht natürlich auch über große Firmen. Die Geldwäsche ist nur schwer zu erkennen, weil sich die organisierte Kriminalität mehr und mehr der normalen Wirtschaft bedient. Es werden Anteile von Versicherungen, von Banken gekauft oder Immobilien.

Wie wichtig ist das Internet?

Im Moment wird das noch überwertet. Aber das Internet wird immense Bedeutung gewinnen. Die Geldwäsche-Gesetze basieren immer noch darauf, dass die Bank ihre Kunden kennt. Im Internet aber verliert der Kunde über Direkt-Banking, über elektronisches oder virtuelles Geld sein Gesicht.

Seit 1993 gibt es in Deutschland ein Geldwäschegesetz. Wie sieht die Bilanz aus?

Seitdem gab es bundesweit rund 100 Verurteilungen wegen Geldwäsche. Allerdings ausnahmslos im Rahmen von anderen Verfahren. Es gibt so gut wie keine einzige Verurteilung, die auf eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige einer Bank zurückzuführen ist. Grund ist die Beweisführung: Der Staatsanwalt muss nicht nur den eigentlichen "Waschvorgang" nachweisen, sondern auch genau die Straftat, aus der das Geld stammt. Das ist nahezu unmöglich, weil die Spuren des Geldes verschleiert werden und die Geldwäscher die Aussage verweigern. Das ist - übrigens in ganz Europa und auch in den USA - die Achillesferse der Geldwäschegesetze.

Kritiker fordern deshalb für Geldwäsche-Tatbestände die Umkehr der Beweislast.

Das wäre zwar hilfreich. Es ist allerdings verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Dann könnte der Staatsanwalt das Geld ohne Beweisführung schon bei hinreichendem Verdacht einziehen. Dass aber verletzt unter anderem die vom Grundgesetz geschützte Eigentumsgarantie. Auch das Aussageverweigerungsrecht würde ausgehöhlt.

Hilft die Abschaffung des Bankgeheimnisses?

Da werden viele Nebelkerzen geworfen. Der Staatsanwalt ist bei seinen Ermittlungen durch kein wie auch immer geartetes Bankgeheimnis gehindert. Wenn ich konkret gegen einen Verdächtigen ermittele, muss die Bank alle Daten zur Verfügung stellen.

Wie steht es um die internationale Zusammenarbeit?

Die findet leider kaum statt. Die G-7-Staaten und auch Russland arbeiten nicht so zusammen, wie es erforderlich wäre. Es mangelt an Informations- und Datenaustausch, an regelmäßigen Treffen, an der Koordinierung von Maßnahmen.

Einige Länder nehmen es mit der Verfolgung der Geldwäsche immer noch nicht so genau. Haben Sie bestimmte Staaten im Auge?

Die Geldwäsche-Bekämpfung ist überall noch nicht so effektiv wie sie sein müsste. Die schwarzen Schafe, vor allem die so genannten Off-Shore-Zentren, sind bekannt. Auch das Bankgeheimnis in der Schweiz ist nicht hilfreich.

Gesetze und internationale Regelungen sind das eine. Die Zahl der Ermittler das andere. Gibt es in den Behörden genügend Geldwäsche-Experten?

In Deutschland haben wir ein Vollzugsdefizit. Es mangelt an Fachleuten bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden. Wir brauchen mehr qualifizierte Ermittler. Sinnvoll wären Spezialeinheiten (Task Forces) mit Experten aus Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung und aus der Wirtschaftsprüfung. Den Geldwäschern muss gebündeltes Fachwissen entgegen gestellt werden. Solche Task Forces müssen auch international vernetzt werden.

Herr Wittig[Geldwäsche findet nicht in der W]

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