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Ein Haufen Euroscheine

© pa/dpa

E-Mail-Panne bei Gewinnspiel: Paypal verspricht Nutzern versehentlich 500 Euro

Der Online-Bezahldienst Paypal hat falsche Gewinnzusagen verschickt. Kontoinhabern wurden 500 Euro versprochen für ein Gewinnspiel, das noch gar nicht gestartet ist. Anwälte sagen: Kunden können das Geld einklagen.

Das klingt zu schön, um wahr zu sein: „Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem Paypal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben.“ Diese Mail vom Bezahldienstleister Paypal erhielten am Freitag viele Kontoinhaber. Die erste Reaktion war sicher meist: Das muss eine Phishing-Mail sein, also der Versuch eines Betrügers, die Kontodaten abzufangen. Doch diesmal war es anders. „Leider ist diese E- Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen“, teilt die Pressestelle von Paypal mit. „Die Verlosung hat noch nicht stattgefunden.“ Wie es zu der technischen Panne kam, wie viele Kontoinhaber betroffen sind – „das versuchen wir gerade herauszufinden“, hieß es weiter. Offenbar haben viele Empfänger der Mail versucht, Näheres zu erfahren und die Kundenhotline angerufen, die zunächst überlastet war. Später lief dort ein Band, das über den „Irrtum“ aufklärte, auch auf der Facebook-Seite gab es einen entsprechenden Beitrag.

Die Frage ist nun, ob Paypal sich an seine Zusage halten muss. Geschäftstüchtige Anwälte haben das Thema schon für sich entdeckt. Am Nachmittag teilte die Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke mit, sie habe „zahlreiche Anrufe von etlichen verunsicherten Paypal-Nutzern“ erhalten. Das Unternehmen mache es sich zu einfach, „denn die Gewinnzusage war auf ein konkretes Gewinnspiel bezogen und damit zunächst einmal wirksam“, schrieben die Juristen. Dazu zitieren sie Paragraf 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Kölner Anwälte meinen, die Mail von Paypal sei optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. „Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen.“ Das gelte auch für diejenigen Nutzer, die über die Facebook Seite erfahren haben, dass sich Paypal geirrt hat. „Erhalten die Nutzer heute oder über das Wochenende also keine Anfechtungs-E-Mail, kann der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden“, schreiben die Anwälte. Und eine Anfechtung wegen Irrtums sei die einzige Möglichkeit für Paypal wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen.

Am Freitagabend bekamen die Pay-Pal-Nutzer dann noch einmal elektronische Post. Nach einer freundlichen Entschuldigung fand sich im Kleingedruckten der in seiner formaljuristischen Korrektheit fast pampig wirkende Hinweis: „Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB dar.“

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