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EADS: Schadensersatzklage wegen A380-Verspätung eingereicht

Eine Münchner Anwaltskanzlei hat im Auftrag eines bislang unbekannten Klägers eine Schadensersatzklage gegen EADS wegen der Verspätungen bei der Auslieferung des A380 eingereicht. EADS habe schon im Februar von den Schwierigkeiten gewusst, argumentieren die Kläger.

München - Wegen der erneuten Verzögerungen bei der Auslieferung des Großraumflugzeuges A380 sieht sich der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern nun auch mit Schadenersatzforderungen von Aktionären konfrontiert. Wie die Münchner Anwaltskanzlei Rotter mitteilte, reichte sie im Auftrag eines nicht namentlich genannten Aktionärs eine erste Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Weitere Klagen würden vorbereitet. Zur Begründung führt die Kanzlei ihr vorliegende Informationen an, wonach EADS bereits am 25. Februar gewusst haben soll, dass es zu weiteren Lieferverzögerungen beim A380 und damit auch Einbrüchen in den Geschäftsergebnissen kommen werde.

Durch die Veröffentlichung dieser "Insidertatsache" erst am « vergangenen Dienstag aber entstand nach Ansicht der Rechtsanwälte ein Schaden für jene Aktionäre, die Anteile seit dem 25. Februar erworben hatten. Sie "hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn EADS sofort die Insidertatsache veröffentlicht hätte", argumentierte der Kanzlei-Partner Klaus Rotter. Nach dem Wertpapiergesetz hätten sie deshalb Anspruch auf Schadenersatz. Das Gesetz sehe solche Ausgleichszahlungen an Aktionäre für den Fall vor, dass ihnen in "grob fahrlässiger Weise" eine so genannte Ad-hoc-Meldung mit für sie relevanten Informationen vorenthalten werde. (tso/AFP)

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