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Wirtschaft: Ebay muss Fälscher rauswerfen BGH: Auktionshaus darf Verkauf nicht zulassen

Berlin - Professionelle Produktfälscher müssen beim Verkauf ihrer Plagiate über das Internetauktionshaus Ebay künftig mit schärferen Kontrollen und Sanktionen rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass erkennbar gefälschte Artikel von Ebay gesperrt und Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt.

Berlin - Professionelle Produktfälscher müssen beim Verkauf ihrer Plagiate über das Internetauktionshaus Ebay künftig mit schärferen Kontrollen und Sanktionen rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass erkennbar gefälschte Artikel von Ebay gesperrt und Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt. Grundsätzlich hafte Ebay, wenn gewerbsmäßig Fälschungen über die Plattform verkauft werden, heißt es in dem Urteil. Damit setzte sich die Schweizer Uhrenfirma Rolex teilweise gegen Ebay durch. Allerdings dürfen Ebay laut BGH nur technisch mögliche und zumutbare Pflichten zur Prüfung auferlegt werden, die nicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen.

Verkaufen Privatleute über das Auktionshaus gefälschte Produkte, die Ebay nicht entdeckt und gesperrt hat, haftet das Unternehmen nicht. „Vertragspartner sind dann die beiden Ebay-Kunden“, sagte eine Sprecherin. „Das BGH-Urteil ist für uns mit keinerlei zusätzlichen Abläufen in unseren Geschäftsprozessen verbunden.“ Der Verkauf von Fälschungen auf dem Ebay-Marktplatz sei ohnehin verboten. Klar erkennbare Fälschungen würden seit Jahren vom Ebay-Sicherheitsteam aufgespürt und gelöscht. „Die Wahrscheinlichkeit, dass gewerbsmäßig Fälschungen über Ebay verkauft werden, ist sehr gering“, sagte die Sprecherin. Ebay arbeite außerdem mit rund 18 000 Rechteinhabern zusammen, um rechtsverletzende Angebote auf dem Ebay-Marktplatz zu identifizieren und zu löschen.

Verbraucherschützer sehen das etwas anders: „Ebay könnte mehr tun“, sagte Katja Mrowka vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Zwar könne das Internetunternehmen nicht jedes Produkt kontrollieren, die Zusammenarbeit mit Markenherstellern könne aber durchaus noch enger sein. Das BGH-Urteil sei im Übrigen „eine Selbstverständlichkeit“.

Dank des kräftigen Wachstums im Ausland konnte Ebay seinen Gewinn im vergangenen Quartal um mehr als die Hälfte steigern. Erstmals setzte das weltgrößte Online-Auktionshaus dabei in Deutschland und anderen Staaten insgesamt so viel um wie auf seinem Heimatmarkt. Der Nettogewinn stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 52 Prozent auf 377 Millionen Dollar, der Umsatz wuchs um 27 Prozent auf 1,77 Milliarden Dollar. mot

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