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Wirtschaft: EFSF oder ESM?

Wie die Unterstützung aussehen könnte – und warum damit keine neuen Sparauflagen verbunden sind.

Berlin - Bei den Hilfen für Spaniens Banken geht es um bis zu 100 Milliarden Euro. Unklar ist, ob sie aus dem Schutzschirm EFSF oder dem permanenten Rettungsmechanismus ESM kommen.

DIE MÖGLICHKEITEN DES EFSF

Die Bildung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF, eine Zweckgesellschaft luxemburgischen Rechts, wurde am 9. Mai 2010 von den Euro-Ländern vereinbart. Ihr Ziel ist es, mit zeitlich befristeten Finanzhilfen für Stabilität zu sorgen. Das Garantievolumen, das die 17 Euro-Länder zugesagt haben, beträgt inzwischen 780 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil liegt bei 211 Milliarden Euro. Abzüglich der Programme für Griechenland, Portugal und Irland sind noch rund 210 Milliarden Euro verfügbar. Im Juli 2011 hatten die Staats- und Regierungschefs der EU eine neue Hilfsvariante beschlossen. Seitdem kann der EFSF nicht nur klammen Staaten, die sich einem umfassenden Reformprogramm unterwerfen, Kredite gewähren („großer Rettungsschirm“). Möglich ist nun, dass der EFSF auch einem Land Geld zur Rekapitalisierung seiner Banken gibt („kleiner Rettungsschirm“). Auch in der kleineren Variante werden mit der Troika aus EU, EZB und IWF Auflagen vereinbart, die sich aber auf den Bankensektor beschränken.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fürchtet laut „Handelsblatt“, dass der deutsche Bürgschaftsanteil für den EFSF von ursprünglich 29 Prozent kräftig steigen wird, wenn Spanien als Empfängerland auftritt und damit laut EFSF-Statuten als Garantiegeber ausfällt. Er drängt daher darauf, dass der künftige Dauerfonds ESM Spanien unter seine Fittiche nimmt.

DIE MÖGLICHKEITEN DES ESM

Der ESM löst den provisorischen Rettungsfonds EFSF ab. Er tritt in Kraft, sobald Länder, die 90 Prozent des eingezahlten Kapitals stellen, den Vertrag abgesegnet haben. Bisher haben das nur Frankreich, Slowenien, Portugal und Griechenland erledigt. Der ab Mitte 2013 geplante dauerhafte Rettungsfonds soll ein Kreditvolumen von 500 Milliarden Euro haben, das nicht mit Garantien abgesichert wird, sondern mit Kapital von 700 Milliarden Euro. Bisher darf der ESM keine Kredite zur Bankenstützung bereitstellen. Entsprechende Neuerungen, darunter Anleihekäufe sowie vorbeugende Kreditlinien, müssen in den bereits unterzeichneten Vertrag noch aufgenommen werden. rtr

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