zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Ehrenkodex für die Bundesbanker Konsequenzen aus der Welteke-Affäre

Frankfurt am Main Die Vorstandsmitglieder der Bundesbank dürfen künftig bei Reden und Vorträgen in ihrer Eigenschaft als Bundesbanker keine Honorare annehmen, nur noch Geschenke im Wert von maximal 150 Euro akzeptieren und nur Nebentätigkeiten ausüben, die keine Interessenskonflikte mit ihrer Arbeit bei der Bundesbank auslösen können. Reise- und Übergangskosten werden im Regelfall von der Bank übernommen.

Frankfurt am Main Die Vorstandsmitglieder der Bundesbank dürfen künftig bei Reden und Vorträgen in ihrer Eigenschaft als Bundesbanker keine Honorare annehmen, nur noch Geschenke im Wert von maximal 150 Euro akzeptieren und nur Nebentätigkeiten ausüben, die keine Interessenskonflikte mit ihrer Arbeit bei der Bundesbank auslösen können. Reise- und Übergangskosten werden im Regelfall von der Bank übernommen. In ihrem ab sofort gültigen Verhaltenskodex verpflichten sich die Vorstandsmitglieder auch, künftig im Geschäftsbericht ihre Bezüge individuell auszuweisen und ihre Nebentätigkeiten aufzuführen.

Bundesbank-Präsident Axel Weber bestätigte bei der Vorstellung des Verhaltenskodex, dass sein Jahres-Gehalt bei rund 330 000 Euro liegt. Über die Einhaltung der Regeln wacht der Vorstand der Bundesbank selbst. Sanktionen enthält der Kodex nicht. „Wir agieren im Lichte der Öffentlichkeit", sagt Weber.

„Mit dem Kodex haben wir einen Regelungsbedarf erfüllt“, sagt Weber. Damit reagiert die Bundesbank auf die Adlon-Affäre von Webers Vorgänger Ernst Welteke, der sich von der Dresdner Bank eine Hotelrechnung für sich und seine Familie von fast 8 000 Euro hatte bezahlen lassen. Jetzt steht die Bundesbank, sagt der Frankfurter Jura-Professor Theodor Baums, besser da als zwei Drittel der im Deutschen Aktienindex Dax gelisteten Großunternehmen, die sich unter anderem nach wie vor weigern, die Vorstandsbezüge individuell zu nennen. „Die Bundesbank legt die Messlatte höher“, sagt Baums, der nach dem Rücktritt Weltekes von der Bundesbank als Beauftragter für Corporate Governance (gute Unternehmensführung) berufen worden war. Der Kodex gehe auch über die Verhaltensregeln der Europäischen Zentralbank (EZB) hinaus. Der Kodex verpflichtet die sechsköpfige Führungsriege der Bundesbank, ihr Amt „unabhängig, unparteiisch und uneigennützig“ auszuüben. Interessenskonflikte sollen vermieden werden. In Zweifelsfällen soll der Vorstand gemeinsam beraten oder den Corporate Governance-Beauftragten zu Rate ziehen. ro

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false