zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Eichels Steuerpläne werden zerpflückt

Ob Fondserträge, Mindest-Gewinnbesteuerung oder Eigenheimzulage – nichts kommt wie ursprünglich vorgesehen

Berlin (asi). Die Finanzexperten der Regierungskoalition sind sich darüber einig, den Entwurf von Finanzminister Hans Eichel (SPD) zum SteuervergünstigungsAbbaugesetz in weiten Teilen noch einmal zu überarbeiten. Bei einem Arbeitstreffen hätten sich die Fachleute darauf verständigt, dass es entgegen den Vorschlägen von Eichel keine doppelte Besteuerung von Fondserträgen geben solle, teilten die finanzpolitischen Sprecher beider Fraktionen, Christine Scheel (Grüne) und Jörg-Otto Spiller (SPD), am Freitag mit.

Auch die von Eichel angestrebte Mindest-Gewinnbesteuerung solle zum Schutz des Mittelstands mit einem Freibetrag versehen werden, dessen Höhe aber noch offen sei. Aus Kreisen der Fraktion war zu hören, dass ein Betrag um 100000 Euro möglich sei. Ursprünglichen Forderungen nach 300000 oder gar 500000 Euro hatte Eichels Staatssekretärin Barbara Hendricks in dieser Woche am Rande der Expertenanhörung im Bundestags-Finanzausschuss eine Absage erteilt. Sie argumentierte, drei Viertel aller geplanten Steuermehreinnahmen aus diesem Teil des Gesetzes würden bei einem solch hohen Sockelbetrag nicht fließen.

Auch die begrenzte Nutzung von Körperschaftsteuerguthaben soll revidiert werden. Das Guthaben der Kapitalgesellschaften solle nun doch in voller Höhe genutzt werden können, müsse aber gleichmäßig auf die kommenden 13 Jahre verteilt werden, hieß es. Damit sollen die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer verstetigt werden. Die Abzugsfähigkeit von Geschenken als Betriebsausgaben bei Firmen bleibe erhalten, werde aber auf von 40 auf 30 Euro gesenkt.

Streit gibt es offenbar noch über die umstrittene Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken. Darüber wollen die Fraktionsmitglieder jedoch erst nach dem 21. Januar sprechen. An diesem Tag wollen die EU-Finanzminister erneut versuchen, sich über eine einheitliche europäische Zinsbesteuerung zu verständigen.

Unklar ist nach den Beratungen der Koalition auch noch, ob die massiven Einschnitten bei der Eigenheimzulage schon rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Einigt man sich auf einen späteren Zeitpunkt im Frühjahr, könnten Bauherren, wenn sie rasch einen Bauantrag stellen, noch von der alten Regelung profitieren. Ob es bei der Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für den grenzüberschreitenden Luftverkehr und die Erhöhung der Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen bleibt, ist ebenfalls noch offen. Entgegen Eichels Vorstellungen schlagen die Experten zudem vor, die Umsatzsteuerbegünstigungen für Kombi-Produkte, etwa Überraschungseier, zu erhalten. Auch Blumen sollen bei der Besteuerung entgegen Eichels Vorschlägen begünstigt bleiben.

Das Gesetzespaket soll Mitte Februar im Bundestag verabschiedet und dann sofort im Bundesrat beraten werden. Wegen der ablehnenden Haltung der Union wird aber mit einer Überweisung an den Vermittlungsausschuss und weiteren Änderungen im Gesetz gerechnet.

-

Zur Startseite