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Wirtschaft: Eigenheimzulage

Die am Mittwoch geänderte Eigenheimzulage (siehe Bericht unten) ist eine Förderung für Bauherrn oder Käufer von selbst genutzten Wohnimmobilien. Mit ihr unterstützt der Staat die Bürger bei der Finanzierung ihrer eigenen vier Wände.

Die am Mittwoch geänderte Eigenheimzulage (siehe Bericht unten) ist eine Förderung für Bauherrn oder Käufer von selbst genutzten Wohnimmobilien. Mit ihr unterstützt der Staat die Bürger bei der Finanzierung ihrer eigenen vier Wände. Häuslebauer und Wohnungskäufer können sie nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen, und zwar unabhängig von ihrem Einkommen, wenn es bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Grundlage ist das Eigenheimzulagengesetz, das 1996 den früheren Paragraphen 10e Einkommensteuergesetz ersetzte. Die Eigenheimzulage wird seither nicht mehr als Steuervergünstigung, sondern als Zuschuss zu den Herstellungs oder Anschaffungskosten gewährt – über einen Zeitraum von acht Jahren. Auszahlungstermin ist jeweils der 15. März. Antragsformulare liegen in den Finanzämtern aus. jaf

LEXIKON

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