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Wirtschaft: Ein Ausweg aus der Schuldenfalle

BERLIN .Alle 18 Minuten meldet ein Betrieb in Deutschland Konkurs an, alle 50 Sekunden leistet jemand einen Offenbarungseid, und jede halbe Sekunde wird ein 1000 DM-Schein nicht bezahlt.

BERLIN .Alle 18 Minuten meldet ein Betrieb in Deutschland Konkurs an, alle 50 Sekunden leistet jemand einen Offenbarungseid, und jede halbe Sekunde wird ein 1000 DM-Schein nicht bezahlt.Ein Jahrhundertwerk, die neue Insolvenzordnung, soll ab dem 1.Januar 1999 Schuldner und Gläubiger beglücken.Herzstück dieser Reform ist der Insolvenzplan.Dieser soll eine genaue Verfahrensabwicklung festlegen und klamme Schuldner sanieren.Gläubiger, die bisher in drei von vier Fällen leer ausgingen, sollen einen besseren Anspruch erhalten und Arbeitsplätze gesichert werden.

Die alte Konkursordnung - die von allen Seiten als unbefriedigend empfunden wurde - sah vor, daß ein in Schieflage geratenes Unternehmen zerschlagen wurde.Das Restvermögen des Schuldners wurde gepfändet, versteigert, der Erlös unter den Gläubigern aufgeteilt.Auch gesunde Unternehmensteile kamen so unter die Räder.

Auch das neue Insolvenzrecht wird kein Selbstbedienungsladen für säumige Zahler: Ein Unternehmer muß ab Januar bereits bei ersten Zahlungsschwierigkeiten Alarm geben.Er muß einen Insolvenzverwalter über seine Liquiditätsengpässe unterrichten.Bisher galt das erst bei Zahlungsunfähigkeit.Doch Konkursanträge wurden in der Vergangenheit in aller Regel erst dann gestellt, wenn die Firma bereits alle Substanz verloren hatte.Rund 75 Prozent der Konkursfälle, so Rechtsanwalt Peter Bleutge vom Deutschen Industrie- und Handelstag, werden bisher mangels Masse gar nicht erst eröffnet.Leidtragene seien die Gläubiger.Noch drastischer sind die Zahlen für Berlin.Hier wurden im ersten Halbjahr 1998 1046 Insolvenzverfahren beantragt, 887 mußten mangels Masse abgelehnt werden.

Schwer treffen wird das neue Insolvenzrecht allerdings mittelständische Gläubiger, die bisher den Gerichtsvollzieher schickten.Die Zwangsvollstreckung wird in Zukunft nicht mehr so schnell möglich sein.Deshalb sei auch zu befürchten, daß die Kreditvergabe an Mittelständler noch restriktiver als bisher gehandhabt wird, meint Thomas Uppenbrink, Geschäftsführer einer Hagener Unternehmensberatung.

Aber nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen werden vom neuen Insolvenzrecht erfaßt.2,6 Millionen deutsche Haushalte gelten als überschuldet.Hinter dieser Zahl verbergen sich etwa 3,5 Millionen Menschen, darunter viele Kinder.Experten meinen, daß noch einmal eine ebenso große Zahl am Rande der Überschuldung steht.Überschuldung bedeutet nicht nur, daß Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden können.Die individuellen Folgen sind Arbeitsplatzverlust und Sozialhilfe.

Jetzt soll die Restschuldbefreiung - das ist ein Schuldenerlaß nach sieben Jahren - Abhilfe schaffen.Bisher hafteten die Schuldner 30 Jahre lang mit ihrem Vermögen.Jetzt haben zumindest redliche Schuldner die Möglichkeit, der Schuldenfalle zu entkommen.Dazu müssen sie zunächst versuchen, sich mit ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen.Dabei müssen am Ende alle Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan einverstanden sein, der Schuldner muß die Vereinbarungen einhalten.Wenn aber einer der Gläubiger von den Vorschlägen nichts hält, gilt der Versuch als gescheitert.Nun muß der Schuldner nach dem neuen Recht sofort zum Insolvenzgericht.Dort muß er das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.Dabei muß er nachweisen, daß der Einigungsversuch gescheitert ist.Das Gericht macht dann noch einen Anlauf, eine Einigung zu finden.Scheitert auch das, kommt es in der dritten Stufe zum gerichtlichen Insolvenzverfahren.Und da geht es im Prinzip genau da weiter, wo heute noch der normale Konkurs beginnt.Das Gericht setzt einen Verwalter ein.Er muß das noch vorhandene Vermögen und die Forderungen feststellen.Die Insolvenzmasse, das Vermögen des Schuldners, wird nach bestimmten Quoten an die Gläubiger verteilt.Im Gegensatz zum heutigen Konkursrecht kennt das neue Insolvenzrecht noch eine weitere Stufe.Statt wie bisher den Schuldner mit einem Berg an Verbindlichkeiten ein Leben lang zu belasten, wird er entschuldet.Nach sieben Jahren Wohlverhaltens - der Schuldner muß die pfändbaren Anteile seiner gesamten Einkünfte an den Verwalter abtreten - wird die Restschuld gestrichen.

Und: Erstmals ist es auch allen Verbrauchern und persönlich haftenden Gewerbetreibenden möglich, sich in einem vereinfachten Verfahren von ihren Schulden zu befreien.Außerdem sieht das neue Recht die Einbeziehung von Sicherheiten, zum Beispiel der Banken, Versicherungen oder Arbeitnehmervertretungen, in die Insolvenzmasse vor.

FRIEDERIKE BECKER

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