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Wirtschaft: Ein bisschen gläsern

Die Finanzämter halten sich bisher mit Kontenabfragen zurück. Das könnte sich aber bald ändern, befürchten die Banken

Als das Gesetz zur Steuerehrlichkeit am 1.April in Kraft trat, war die Panik groß. Datenschützer warnten vor dem „gläsernen Bankkunden“, die Banken fürchteten sich vor einer Flut von Anfragen, und die Verbraucherzentralen sahen Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat. Fünf Monate nach Einführung des Gesetzes hat sich die Lage weitestgehend entspannt. Bis Ende August haben die Finanzämter 4500 Abfragen gestellt. Eine Zahl, die alle Seiten zunächst beruhigt. „Wir hatten mit wesentlich mehr Abfragen gerechnet“, sagt Manfred Westphal, Leiter der Abteilung für Finanzdienstleistungen beim Verband der Verbraucherzentralen. „Die maßvolle Zahl könnte ein Indiz dafür sein, dass verantwortungsvoll mit der Abfragemöglichkeit umgegangen wird.“ In Berlin gab es bis Ende Juni 92 Abfragen, Tendenz leicht steigend. „Wir stürzen uns nicht auf jeden Fall, sondern fragen wirklich nur in begründeten Einzelfällen an“, sagt Frank Pippig, Pressereferent der Senatsverwaltung für Finanzen.

Chefsyndikus Thorsten Höche vom Bundesverband deutscher Banken rechnet allerdings mit wesentlich mehr Abfragen, wenn das Verfahren auf die elektronische Form umgestellt wird. Dann könnten die Behörden schneller und einfacher die Abfragen stellen und müssten nicht, wie es bisher gehandhabt wird, einen schriftlichen Antrag stellen. „Die finanzielle Transparenz des Kunden wird sich dadurch weiter erhöhen“, sagt Höche.

Seit 1. April können Finanzämter, Sozial- und Wohnungsämter, Arbeitsagenturen, Bafög- und Erziehungsgeldstellen oder auch Gerichte die Kontostammdaten von Bankkunden abfragen. Dazu gehören die Konto- oder Depotnummer, der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Kontoinhabers sowie das Datum der Einrichtung und das der Auflösung. Erlaubt ist dies, wenn der Steuerpflichtige keine Auskunft über seine Konten gibt oder ein berechtigter Verdacht besteht, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bittet das Finanzamt den Steuerpflichtigen um eine Stellungnahme. Bleiben auch danach noch Fragen offen, kann die Behörde bei der Bank die Daten über den Kunden abfragen. Der Kontostand bleibt zunächst verschont, allerdings kann die Abfrage auch darauf ausgeweitet werden und die Behörden können gezielt nach dem Guthaben fragen. Wichtig ist: Der Bankkunde wird erst im Nachhinein informiert, nämlich dann, wenn er den Steuerbescheid in der Hand hält.

Wie viele Steuersünder bisher erwischt worden sind, gibt das Bundesfinanzministerium nicht bekannt. Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuergewerkschaft, geht aber davon aus, dass keine „großen Fälle“ von Steuerhinterziehung bei den Kontrollen herausgekommen sind. Sowieso zweifelt Ondracek den Nutzen des Gesetzes an. In Anbetracht von 500 Millionen Konten und 30 Millionen Einkommensteuerzahlern in Deutschland sei die Zahl der Abfragen „verschwindend gering“, so Ondracek. Lediglich eine prophylaktische Wirkung könnten die Abfragen haben. „Viele Bankkunden sind von der öffentlichen Darstellung des Gesetzes aufgeschreckt worden und haben sich selbst angezeigt.“

Auch wenn die Zahl der Abfragen bisher unter den Erwartungen geblieben ist, bleibt Kritik vom Bundesverband deutscher Banken. Die Sorge: Ein elektronisches Verfahren könnte in Zukunft zu vermehrten Abfragen führen. Für die Banken bedeuten das vor allem mehr Kosten. Bereits für das Ursprungsverfahren im Jahr 2003 ( siehe Kasten ) seien den Banken für Personal und Technik Kosten von mehr als 100 Millionen Euro entstanden. Thorsten Höche rechnet damit, dass auch die Kosten für das jetzige Verfahren „ganz erheblich werden“ können. „Das Verfahren dient allein staatlichen Zwecken, daher sollte ein Kostenersatz selbstverständlich sein. Wer bestellt, sollte auch bezahlen.“ Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Kosten auch an die Kunden weitergegeben werden, so Höche weiter.

Auch Datenschützer befürchten durch die elektronische Form vermehrte Abfragen. Statt zielgerichteter Abfragen könnte das Verfahren zur Routine werden. Vor allem kritisieren sie, dass lediglich bei den Finanzämtern der Zweck der Abfrage – nämlich aus steuerlichen Gründen – definiert sei. Für die anderen Behörden fehle dieses noch. Ira von Wahl, Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sieht die Gefahr von Routineabfragen zumindest dadurch gemindert, dass der Behördenleiter jeden Antrag unterschrieben muss.

Schon bald nach der anstehenden Bundestagswahl könnte sich das Thema Kontenabfragen aber sowieso erledigt haben. Die FDP will im Fall einer Regierungsbeteiligung die Kontenabfragen wieder abschaffen.

Anne Hansen

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