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Wirtschaft: Ein kleiner Zuschlag für Arbeitslose

Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld erhalten in den beiden ersten Januarwochen ihre neuen Leistungsbescheide von den Arbeitsämtern.Anders als in den vergangenen Jahren enthält die Post vom Arbeitsamt für die meisten Betroffenen bessere Nachrichten: Die Leistungen steigen.

Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld erhalten in den beiden ersten Januarwochen ihre neuen Leistungsbescheide von den Arbeitsämtern.Anders als in den vergangenen Jahren enthält die Post vom Arbeitsamt für die meisten Betroffenen bessere Nachrichten: Die Leistungen steigen.Der Grund: Das Arbeitslosengeld und die übrigen Lohnersatzleistungen richten sich nach einem (pauschalierten) Nettoarbeitsentgelt, das sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Lohnabzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus dem Bruttoarbeitsentgelt errechnet.

Wenn die Nettolöhne der Arbeitnehmer wegen niedrigerer Steuern oder Sozialabgaben steigen, profitieren davon auch die Arbeitslosen.Zwar wird - anders als von der neuen Regierung zunächst geplant - der Rentenbeitrag nicht ab Januar, sondern voraussichtlich erst ab April 1999 gesenkt.Sonst wäre das Plus auf den Konten der Arbeitslosen höher ausgefallen.Für mehr Geld in der Tasche sorgt ab Januar jedoch der neue Steuertarif durch die Erhöhung des Grundfreibetrages und die Senkung des Eingangssteuersatzes.Der Bundesarbeitsminister hat die neuen Nettoentgelte für das Arbeitslosengeld und andere Leistungen in einer Leistungstabelle für 1999 festgelegt.Danach sind nur wenige Arbeitslose von Kürzungen betroffen.

Mehr Geld gibt es für Arbeitslose

in Steuerklasse III

in den Steuerklassen I, II und IV bei einem Bruttoarbeitsentgelt bis zu 6410 DM monatlich

in der Steuerklasse V bei Brutto bis zu 1995 DM monatlich.

Beispiel 1: Ein Arbeitsloser, verheiratet, Steuerklasse III, 1 Kind, Bruttoentgelt 4500 DM, erhält statt bisher rund 2098 DM monatlich künftig rund 2131 DM - ein Plus von 33 DM.

Beispiel 2: Eine alleinerziehende Arbeitslose, Steuerklasse II, 1 Kind, Bruttoentgelt 2860 DM erhält statt bisher rund 1350 DM monatlich künftig rund 1367 DM - Plus 17 DM.

Keine oder nur unwesentliche Änderungen (weniger als eine DM im Monat) ergeben sich dagegen für Arbeitslose in den Steuerklassen I, II und IV bei einem Bruttoentgelt von mehr als 6410 DM monatlich, weil sie nicht von den steuerlichen Erleichterungen profitieren.

Weniger Geld erhalten Arbeitslose mit Steuerklasse V bei einem Bruttoentgelt von mehr als 1995 DM im Monat, allerdings mit "familieninternem Ausgleich": Weil der Ehegatte mit Steuerklasse III deutlich entlastet wird und mehr Netto auf dem Lohnstreifen hat, haben sich die Steuersätze für die Steuerklasse V erhöht.

Beispiel 3: Eine Arbeitslose, verheiratet, ohne Kind, Steuerklasse V, Bruttoentgelt 4160 DM erhält statt bisher rund 1092 DM monatlich künftig rund 1078 DM - ein Minus von 14 DM.

WOLFGANG BÜSER

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