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Wirtschaft: Ein Muß: die Police gegen Berufsunfähigkeit

MÜNCHEN . Auch, wenn Herr Kaiser und andere Versicherungsmakler es nicht gerne hören: Nicht alle Policen sind notwendig und sinnvoll.

MÜNCHEN . Auch, wenn Herr Kaiser und andere Versicherungsmakler es nicht gerne hören: Nicht alle Policen sind notwendig und sinnvoll. Beim Risiko Berufsunfähigkeit sind sich jedoch sowohl Verbraucherschützer als auch die Experten der Assekuranz einig. Eine solche Versicherung ist sehr wichtig für alle Berufstätigen. Wie bei der Altersrente ist auch in diesem Fall eine zusätzliche private Vorsorge verstärkt notwendig, da staatliche Leistungen hier beschnitten werden. Schon jetzt bettet die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung die Betroffenen nicht gerade auf Rosen.Im Schnitt hat ein männlicher Berufsunfähiger im Westen Deutschlands 1997 nur 1130 DM staatliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten, rechnet der Versicherungsriese Allianz AG, München, vor. Bei Frauen lag eine durchschnittliche Auszahlung gar nur bei 730 DM. Das Risiko, vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig zu werden, ist indessen recht groß. Dieses Schicksal trifft hierzulande fast ein Viertel aller Erwerbstätigen. Häufigste Ursachen sind Schäden an Wirbelsäule, Gelenken oder anderen Stellen des Knochenapparats und Muskelschäden. Speziell bei Frauen kommt der Faktor psychische Leiden hinzu. Demnächst müssen Berufsunfähige mit noch weniger staatlichen Leistungen auskommen.Die rot-grüne Regierung in Bonn hat in diesem Bereich eine Reform auf den Weg gebracht, deren genaue Bestimmungen noch nicht feststehen. Sie greift dabei auf Ideen zurück, die bereits in der Ära Kohl diskutiert wurden. Zwar dürften die Einschnitte nun weniger drastisch ausfallen, als noch von CDU/CSU und FDP geplant, glaubt man der Berliner Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Wenn die Berufsunfähigkeitsrente demnächst in Erwerbsminderungsrente umbenannt wird, ist das aber mehr als nur Wortklauberei. Wer eine solche gesetzliche Leistung künftig in Anspruch nimmt, werde das beispielsweise mit einem fast elfprozentigen Abschlag auf seine spätere Altersrente bezahlen müssen, warnen BfA-Experten. Zudem wird es schwieriger werden, überhaupt noch als berufsunfähig zu gelten. Denn künftig entfällt der bisherige Berufsschutz. Danach mußte ein Berufsunfähiger für seinen ursprünglichen oder einen vergleichbaren Job untauglich sein, um in den Genuß der Rente zu kommen. Nur wer für keinerlei Tätigkeit vom Pförtner bis zum Parkplatzwächter mehr mindestens drei Stunden täglich einsetzbar ist, kann laut BfA in absehbarer Zeit noch mit einer Erwerbsminderungsrente rechnen.Auch der vermeintliche Ausweg einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber nicht frei von Tücken. So führt an einer Gesundheitsuntersuchung kein Weg vorbei. Auch der Hausarzt wird durch den Versicherer bisweilen befragt. Tritt dabei eine bereits bestehende Erkrankung zu Tage, wird ein Risikozuschlag auf die Raten fällig, was eine Police unangenehm verteuern kann. Verschweigt man wissentlich eine Vorerkrankung und wird dann wegen ihr berufsunfähig, kann der Versicherungsschutz vollständig erlöschen.

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