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Wirtschaft: Ein testierter Abschluss schützt

Viele Unternehmer glauben: Testiert ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss, sind sie fein raus. Für Fehler haftet dann der Prüfer.

Viele Unternehmer glauben: Testiert ein Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss, sind sie fein raus. Für Fehler haftet dann der Prüfer. Das ist falsch. Eindeutig ist das, wenn der Unternehmer den Wirtschaftsprüfer belügt. Doch auch wer ehrlich ist, sich aber unsicher ist, ob er in die Insolvenz muss oder nicht, kann sich nicht nur auf den Wirtschaftsprüfer stützen. „Der Unternehmer muss seinen Wirtschaftsprüfer kontrollieren“, sagt Anwalt Kutzner. Bei kleinen Firmen kann das Testat jedoch einen rechtlichen Vorteil haben: Wer trotz Testats gegen einen Straftatbestand verstößt, muss sich möglicherweise nur wegen Fahrlässigkeit verantworten.

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