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Schwere Zeiten stehen der deutschen Finanzbranche bevor.

© Frank Rumpenhorst/dpa

Einbußen der Banken wegen Zinstief: „Das ist das Normalste der Welt“

Die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin bleibt bei der Regulierung streng, zeigt Verständnis beim Thema Bankgebühren, und verbietet ein Finanzprodukt.

Kunden von Banken und Sparkassen müssen sich auf weiter steigende Preise einstellen und dies nach Ansicht von Felix Hufeld durchaus zu Recht. „Wer Kunde einer gesunden Bank sein will, muss akzeptieren, dass das Institut aufwandsgerechte Preise verlangt und neue Ertragsquellen erschließt, wenn alte versiegen“, sagt der Präsident der Finanzaufsicht Bafin mit Blick auf die Einbußen der Banken durch die anhaltend niedrigen Zinsen. „Das ist das Normalste der Welt“. Es gelte für jedes Unternehmen und jede Branche, die sich Veränderungen ausgesetzt sähen. Allerdings fordert die Bafin von Banken und Sparkassen Transparenz bei den Preisen. Verbraucher sollten das auch einfordern. Zuletzt hatte es Unmut vor allem deshalb gegeben, weil einzelne Institute auch Gebühren für das Abheben vom eigenen Konto an bankeigenen Geldautomaten verlangt hatten.

Nach Ansicht von Hufeld haben sich Verbraucher bei Banken und Sparkassen zu stark daran gewöhnt, Bankdienstleistungen zum Nulltarif beziehen zu können. „Diese Haltung ist zwar verständlich, aber kurzsichtig“, sagte er am Dienstag auf der Jahres-Pressekonferenz in Frankfurt. Nach Einschätzung der Bafin ist die Lage bei einzelnen der kleinen und mittleren 1500 Institute durch das Dauerzinstief durchaus ernst. Derzeit unternimmt die Bafin zusammen mit der Bundesbank einen intensiven Stresstest, um ein genaues Bild der Lage zu bekommen. Anfang September sollen die Ergebnisse vorliegen. Hufeld befürchtet aber nichts Gutes. Je länger die Zinsen so niedrig blieben „desto stärker belastet es die ohnehin schwache Ertragslage der deutschen Banken“.

Bei der Regulierung nicht lascher werden

Umgekehrt könnten viele Institute unter Druck kommen, sollten die Zinsen kurzfristig deutlich klettern. Mehr als die Hälfte der Geldhäuser haben hier nach Angaben von Bafin-Exekutivdirektor Raimund Röseler ein erhöhtes Risiko. Fusionen sind in den Augen der Aufseher für die Probleme gerade kleinerer Banken nicht die Lösung. „Das ist keine Wunderwaffe“, sagt Hufeld.

Die Finanzaufsicht warnt zwar davor, bei der Regulierung nachzulassen und die Leine für die Banken wieder länger zu lassen. Schließlich sei eine zu laxe Regulierung mit Auslöser der Finanzkrise 2007/2008 gewesen. Aber Hufeld räumt ein, „dass wir ein Maß an Regulierung erreicht haben, das kleinere Banken über Gebühr und mit Blick auf ihr Risikoprofil unnötig belastet“. Dies sollte geändert werden, ohne dass es Abstriche bei der Stabilität der Institute geben dürfte. Eigenkapital und Liquidität müssten auch bei kleineren Banken ausreichend vorhanden sein.

Basiskonto für Obdachlose oder Flüchtlinge

Ungeachtet der schwierigen Lage müssen die Geldhäuser aber der seit Mitte 2016 bestehenden Verpflichtung nachkommen, ein Basiskonto anzubieten, etwa für Obdachlose oder Flüchtlinge. In 110 Fällen musste die Bafin eingreifen und dies durchsetzen, weil Geldhäuser dem Rechtsanspruch nicht nachkommen wollten. Die Aufseher prüfen auch, ob die Gebühren dafür angemessen sind. Wer das Konto auf Guthabenbasis wenig nutzt, soll auch weniger zahlen.

Erhebliche Bedenken hat Hufeld mit Blick auf die Informationstechnik in den Banken. Bei der IT gebe es noch großen Verbesserungsbedarf. Den Schutz gegen Cyberangriffe auf die Institute sieht der Bafin-Chef ganz offensichtlich nicht immer gewährleistet.

Dass die Finanzaufsicht die Augen offenhält, zeigt die Tatsache, dass jetzt erstmals der Vertrieb eines Finanzproduktes verboten wurde. Sogenannte finanzielle Differenzkontrakte (CFD) dürfen Privatkunden ab 10. August nicht mehr angeboten werden. Das sei ein großer Fortschritt, sagt Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Hauptgrund für das Verbot ist die Nachschusspflicht, wenn die Wette nicht aufgeht. Das sei schlimmer als bei einem Glückspiel. „Sie können dabei nicht nur ihr eingesetztes Kapital verlieren, sondern auch Teile ihres Vermögens, je nach Hebelwirkung sogar ihr gesamtes Hab und Gut“. Das könne die Bafin nicht hinnehmen.

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