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Wirtschaft: „Eine Klage ist sehr schwierig“

Experte Hannemann rät ab

THOMAS

HANNEMANN

ist Rechtsanwalt in

Karlsruhe

und spezialisiert auf

Immobilienrecht.

Foto: promo

Herr Hannemann, streiten die Leute im Sommer mehr als im Winter?

Ja. Der Streit entzündet sich oft im Sommer, wenn sich Nachbarn durch Partys oder Grillfeste gestört fühlen. Die Prozesse laufen dann im Winter.

Nachbarn können Mieter, Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer sein. Gibt es gemeinsame Regeln für alle? Was darf man niemals tun?

Egal, ob man eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, gilt: Verboten sind Belästigungen oder Emissionen, die über das ortsübliche Maß hinaus gehen und dem Nachbarn nicht zuzumuten sind. Zum Beispiel darf man den Grill nicht so drehen, dass der ganze Rauch zum Nachbarn hinüberzieht, und man darf nachts auch keine lautstarken Gartenpartys feiern. Wichtig ist aber, was vor Ort üblich ist. Hahnengeschrei am Morgen muss man auf dem Land hinnehmen, in der Stadt aber natürlich nicht.

Haben Wohnungseigentümer größere Freiheiten als Mieter?

Nein, für beide gelten vergleichbare Regeln – für Mieter die Hausordnung, für Wohnungseigentümer die Gemeinschaftsordnung, die zur Teilungserklärung gehört. Besondere Probleme treten nur dann auf, wenn ein Eigentümer seine Wohnung vermietet und mit dem Mieter Sonderregeln vereinbart – ihm etwa erlaubt, einen Hund zu halten, obwohl das in der Gemeinschaftsordnung untersagt ist.

Lohnt es sich zu klagen, weil der Nachbar samstags morgens um sieben seinen Rasen mäht?

Man sollte immer versuchen, die Auseinandersetzungen gütlich beizulegen. Aber manchmal klappt das nicht. Allerdings ist eine Klage schwierig: Der Kläger muss nämlich nachweisen, dass sein Gegner die Grenzen des Zulässigen überschritten hat. Und das muss er auch beweisen können, notfalls indem er ein Tagebuch führt und dort genau auflistet, wann der Nachbar was gemacht hat und dann hierfür noch Zeugen benennt. Das ist der altbekannte Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Das Interview führte Heike Jahberg.

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