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Wirtschaft: Eine letzte Stütze EXISTENZSICHERUNG

Auch wenn Kritiker bereits unken, dass mit den von der Bundesregierung geplanten Reformen der Sozialstaat komplett abgeschafft wird: Mit der Grundsicherung sowie der Arbeitslosen und Sozialhilfe federt der Staat soziale Härten ein wenig ab. Denn wer im Laufe seines Lebens nur sehr geringe Rentenansprüche erworben hat, kann in seiner Kommune eine Grundsicherung beantragen.

Auch wenn Kritiker bereits unken, dass mit den von der Bundesregierung geplanten Reformen der Sozialstaat komplett abgeschafft wird: Mit der Grundsicherung sowie der Arbeitslosen und Sozialhilfe federt der Staat soziale Härten ein wenig ab. Denn wer im Laufe seines Lebens nur sehr geringe Rentenansprüche erworben hat, kann in seiner Kommune eine Grundsicherung beantragen. Seit Anfang des Jahres gibt es diese Leistung, die sich am jeweiligen Bedarf orientiert. Auf das Einkommen oder das Eigentum der Kinder wird bei der Grundsicherung nicht zurückgegriffen. Das Ziel ist, verschämte Altersarmut zu verhindern. Bis zu einer Million vor allem älterer Menschen scheuen trotz Armut den Weg zum Sozialamt, ergaben die Schätzungen der Rentenversicherer.

Wer seinen Job verliert und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, erhält die Arbeitslosenhilfe, die aus Steuern finanziert wird. Derzeit liegt sie noch bei 57 Prozent (mit Kindern) beziehungsweise 53 Prozent (ohne Kinder) des letzten Nettoeinkommens. Ab 2004 soll die Leistung für die rund 1,7 Millionen Empfänger gekürzt werden, kündigte der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung an. Dann wird die Arbeitslosenhilfe durch das neue Arbeitslosengeld II ersetzt, das sich nur noch auf Sozialhilfeniveau bewegen wird. Wer nicht als erwerbsfähig gilt, für den bleibt die Sozialhilfe. Ebenso für Personen, die ein sehr niedriges Einkommen und Vermögen haben, das nicht zum Lebensunterhalt reicht. Das gilt auch für Schulabgänger, die keinen Job finden. ce

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