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Wirtschaft: Eine Niederlage für die Fifa

Bundesgerichtshof: Jeder darf mit „Fußball WM 2006“ werben. Der Weltverband hatte den Begriff für Sponsoren reservieren wollen

Karlsruhe - Im Streit um die exklusive Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft (WM) hat der Fußball-Weltverband Fifa eine empfindliche Niederlage erlitten. Der Begriff „Fußball WM 2006“ ist frei und genießt nicht den von der Fifa beanspruchten Markenschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Der Weltfußballverband kann jetzt nicht mehr verhindern, dass auch Unternehmen mit dem Begriff „Fußball WM 2006“ werben, die keine Lizenz der Fifa haben. Offen ist dagegen, ob auch der Begriff „WM 2006“ Markenschutz genießt. Das muss das Bundespatentgericht in München erneut entscheiden, an das der Fall vom BGH zurückgewiesen wurde. Die Entscheidung wird aber wohl erst nach der WM fallen.

Die Fifa hatte sich im Jahr 2003 vom Duschvorhang über Süßwaren bis hin zu Damenhygieneprodukten und Kondomen die Wortmarken „Fußball WM 2006“ beziehungsweise „WM 2006“ sichern lassen. Ziel des Verbands war es, die 15 internationalen und sechs nationalen Sponsoren zu schützen. Diese Sponsoren haben zusammen etwa 750 Millionen Euro ausgegeben, um weltweit oder auf nationaler Ebene in ihren Produktbereichen exklusiv werben zu können.

Bereits das Bundespatentgericht hatte rund 340 der von der Fifa eingetragenen Marken löschen lassen, für die Mehrzahl bestand der Markenschutz aber weiter. Zumindest für den Begriff „Fußball WM 2006“ gilt dieser Markenschutz jetzt nicht mehr. Für die Fifa ist das ein herber Schlag. Der Senatsvorsitzende Eike Ullmann merkte am Donnerstag an, dass mit der Entscheidung des BGH die für den Fußballverband wirtschaftlich besonders bedeutenden Marken wohl nicht mehr schutzfähig seien.

FIFA-Generalsekretär Urs Linsi sagte: „Die heutige Entscheidung ist kein gutes Signal für das Wachstum des Sports und generell für die Organisatoren von sportlichen Großveranstaltungen.“ Die Organisationskosten betrügen allein für die Fifa mehr als 600 Millionen Euro. Wer, so Linsi, ohne einen Beitrag zu leisten, von der WM kommerziell profitiere, beeinträchtige „massiv das Prinzip der partnerschaftlichen Finanzierung der Veranstaltung.“

Vor dem BGH geklagt hatten der Süßwarenhersteller Ferrero und ein Hamburger Werbeunternehmen. Ferrero war mit Unterlassungsverfügungen überzogen worden, weil es seine „Duplo-Riegel“ ursprünglich mit dem Zusatz „Fußball WM 2006“ versehen hatte. Nach dem Streit mit der Fifa war das Unternehmen, das seit vielen Jahren Sponsor des Deutschen Fußballbundes ist, darauf ausgewichen, nur einen Fußball mit der Zahl 2006 abzubilden. Ferrero begrüßte das Urteil.

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Begriff „Fußball WM 2006“ eine rein bezeichnende Beschreibung des Sportereignisses sei. Die Tatsache, dass die Fifa als Veranstalterin der WM auftrete, erwecke nicht die Vorstellung, dass mit der Bezeichnung „Fußball WM 2006“ vertriebene Waren unter deren Kontrolle hergestellt wurden oder die Fifa wie ein Warenproduzent für deren Qualität verantwortlich gemacht werden könne. Etwas anderes könne für den Begriff „WM 2006“ gelten. Der Begriff verknüpfe sich nicht zwingend mit dem Fußballereignis, meinte der BGH (Aktenzeichen: I ZR 96/05 und 97/05).

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