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IG Metall Vize-Chef Jörg Hofmann torpediert Pläne der Bundesregierung zur Tarifeinheit.

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"Eingriff in das Streikrecht": IG Metall rückt ab von Regierungsplänen zur Tarifeinheit

Das Bundeskabinett berät diese Woche über eine Regelung zur Tarifeinheit. SPD und Union wollen die Rolle der am stärksten vertretenden Gewerkschaft in einem Betrieb stärken. Erstmals stellt sich mit der IG Metall nun auch eine große Einzelgewerkschaft dagegen

Jörg Hofmann, der zweite Vorsitzender der IG Metall, meldete im Gespräch mit dem Tagesspiegel Bedenken gegen die "Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit" an. Dieses will das Bundeskabinett am  Mittwoch (2. Juli 2014) beschließen. Zu der vorgesehenen Einschränkung der Streikfähigkeit von kleineren Gewerkschaften sagte Hofmann, im Gesetz würde der Satz: „Es gilt der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft“  ausreichen. Das sei auch eine „grundgesetzschonende Regelung“. Die  im Eckpunktepapier stehende Formulierung stimme dagegen nicht überein mit der Beschlusslage des DGB, weil damit die Koalitionsfreiheit angegriffen werde. „Dies wäre explizit ein Eingriff in das Streikrecht“, sagte Hofmann dem Tagesspiegel.

Eine solche gesetzliche Regelung mit Auswirkungen auf das Streikrecht wäre für ihn der Versuch, „die Tarifeinheit als trojanisches Pferd für gesetzliche Eingriffe in das Streikrecht einzusetzen“, warnte der zweite Vorsitzende der IG Metall.

Die Bundesregierung will mit einer gesetzlichen Regelung vor allem der seit Jahren erhobenen Forderung der Arbeitgeber nach einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit (ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag) nachkommen, um einzelnen Berufsgruppen das Tarifgeschäft zu erschweren. „Wir haben Regelungsbedarf“, sagt auch Hofmann, „um Klarheit über die Gültigkeit von Tarifverträgen in den Betrieben zu bekommen“. Und zwar vor allem dadurch, dass der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat, Vorrang vor anderen Tarifverträgen hat. „Dazu bedarf es weder einer Einschränkung des Streikrechts noch einer Ausweitung der Friedenspflicht.“

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