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Wirtschaft: Einheitliche Kennzeichnung für Gen-Produkte in Europa

Einigung im EU-Agrarrat/Verbraucherministerin Künast fordert Wahlfreiheit für Verbraucher / Haftung nicht geregelt

Berlin (pet). Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich auf verschärfte Regeln für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens und Futtermitteln geeinigt. Nach der grundsätzlichen politischen Einigung vom Donnerstagabend in Brüssel müssen zukünftig Nahrungsmittel in den Supermarktregalen auf den Etiketten als Gen-Lebensmittel ausgezeichnet werden, wenn sie zu mindestens 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen.

Die EU-Mitgliedsländer hatten schon lange um eine gemeinsame Position zum Umgang mit gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Umstritten ist vor allem die Frage, wie groß der Anteil an unbeabsichtigten Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln sein darf. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass die Konsumenten bei Fertigprodukten künftig frei und klar erkennbar zwischen herkömmlichen Lebensmitteln und solchen mit gentechnisch veränderten Organismen wählen können. Allerdings muss sich nun im nächsten Schritte das Europäische Parlament in zweiter Lesung mit dem Thema befassen. Es hatte sich zuvor für einen Grenzwert von 0,5 Prozent ausgesprochen. Die Industrie hätte am liebsten gar keinen Schwellenwert.

„Die Wahlfreiheit für Verbraucher muss garantiert werden“, sagte Verbraucherministerin Renate Renate Künast (Grüne) in Brüssel. Künast wolle auf jeden Fall „optisch die Null vor dem Komma“, hatte es aus EU-Kreisen geheißen. Neben Deutschland haben sich auch andere EU-Länder wie Italien, Luxemburg, Österreich und Frankreich für einen Schwellenwert unter einem Prozent ausgesprochen. Um die Einhaltung später überprüfen zu können, will der EU-Umweltrat Anfang Dezember auch ein System für die Rückverfolgbarkeit von GVO verabschieden. Damit soll der Weg der Ware vom Feld bis zum Supermarkt nachvollziehbar sein.

Umstritten ist innerhalb der EU, ob Lebensmittel auch dann gekennzeichnet werden müssen, wenn irgendwann im Laufe des Produktionsprozesses gentechnisch veränderte Produkte wie Gensoja verwendet wurden. Bedeutung hat das bei Speiseöl oder Zucker, bei denen im Endprodukt keine gentechnisch veränderte Bestandteile mehr nachweisbar sind. Ganz konsequent sind die EU-Vorlagen aber nicht. Denn wenn ein Rind Gen-Soja oder Gen-Mais frisst und Milch oder Fleisch dieses Tieres später im Supermarkt verkauft werden, ist keine Kennzeichnungspflicht vorgesehen.

Nicht nur deshalb halten die Grünen im Europa-Parlament die Einigung auf einen Grenzwert allein für wenig sinnvoll. Der Grund: Das EU-Gesetz erwähnt weder, wie Verunreinigungen von Lebensmitteln oder auch Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen vermieden werden können, noch die Frage, wer dann haftet. „Die heiklen Fragen werden ausgeklammert“, sagt Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer. Eine Sprecherin der Kommission sagte, die Haftung müsse in den Ländern geregelt werden. Auch EU-Verbraucherkommissar David Byrne verteidigte das Vorgehen: Wenn sich der Ministerrat weiter nicht auf einen Schwellenwert einige, gebe es überhaupt keine Vorgaben, sagte er. Denn schon jetzt werden in vielen Ländern der Welt genmanipulierte Saaten angebaut und völlig legal als Futter- oder Lebensmittelbestandteil nach Europa exportiert. „Ob wir das mögen oder nicht – dem müssen wir Rechnung tragen“, sagte Byrne.

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