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Wirtschaft: Einheitliches Pfandsystem in Gefahr Kartellamt hat Vorbehalte gegen Teile des Rücknahmesystems

Berlin (msh). Der Aufbau eines bundesweit einheitlichen DosenpfandSystems zum 1.

Berlin (msh). Der Aufbau eines bundesweit einheitlichen DosenpfandSystems zum 1. Oktober ist gefährdet. Das Bundeskartellamt hält Teile des von Handel und Getränkeindustrie vorgeschlagenen Pfandsystems für nicht mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar. Vorbehalte hat das Kartellamt vor allem gegen das Verfahren, mit dem der Exekutivausschuss Pfandsystem das Duale System Deutschland (DSD) als Clearingstelle ausgewählt hatte. Die Vertreter der Wirtschaft erklärten, die Regierung müsse jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.

Der Exekutivausschuss Pfandysystem hat die Aufgabe, eine technische Lösung für ein einheitliches Rücknahmesystem zu finden. Voraussetzung für das Rücknahmesystem ist eine Clearingsstelle, die für einen finanziellen Ausgleich zwischen den Händlern sorgt, die Pfand einnehmen und auszahlen. Da das Clearing von einem einzelnen Anbieter vorgenommen wird, kommt es einem Monopol gleich und muss vom Kartellamt genehmigt werden.

„Das Auswahlverfahren der Clearingstelle hätte eine ordnungsgemäße Vergabe erfordert, um keinen Wettbewerber zu diskriminieren“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes Ulf Böge dem Tagesspiegel. Der Exekutivausschuss habe aber lediglich Fragebögen an die verschiedenen Anbieter eines Clearingsystems geschickt und sich dann für das DSD entschieden. „Dieses Verfahren reicht nicht aus“, sagte Böge. Die Ausschreibung könne aber jederzeit nachgeholt werden. Ein weiteres Problem sieht das Kartellamt beim so genannten Finanzierungsbeitrag. Handel und Industrie fordern, dass für die Entsorgung der leeren Einwegverpackungen Festbeträge verlangt werden. Ein Teil dieses Betrages soll von der Clearingstelle an die Händler ausgezahlt werden, um Rücknahmeautomaten zu finanzieren. Nach Ansicht des Kartellamtes sind die Festbeträge nicht notwendig. „Ein Preiskartell ist nicht genehmigungsfähig“, sagte Böge.

Der Ausschuss erklärte in einer Mitteilung, unter diesen Voraussetzungen habe „das vorgeschlagene Pfandsystem beim Bundeskartellamt keine Erfolgsaussichten“. Ein Antrag auf Genehmigung werde beim Kartellamt daher nicht gestellt. Der Ausschuss forderte die Politik auf, jetzt für Rechtssicherheit zu sorgen. Das Bundesumweltministerium lehnte es ab, die gesetzlichen Regeln zu ändern. Die Wirtschaft stehe weiter in der Pflicht, das Rücknahmesystem zum 1. Oktober aufzubauen, sagte ein Sprecher. Handel und Industrie bekräftigten, den Termin trotz der Schwierigkeiten einhalten zu wollen. Nach Ansicht Böges könne die Haltung der Wirtschaft den Aufbau eines einheitlichen Pfandsystems verzögern.

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