zum Hauptinhalt

Energie: Vattenfall muss Gebührensenkung akzeptieren

In der Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur um günstigere Strompreise hat der Energiekonzern Vattenfall eine Niederlage erlitten.

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab der Bundesnetzagentur Recht, die das Unternehmen im vergangenen Jahr zur Senkung der Netzgebühren um 18 Prozent verpflichtet hatte. Damit bestätigte der 3. Kartellsenat wie erwartet seinen Eilbeschluss vom Juli 2006. Vattenfall hatte den Ertragsausfall durch die Gebührensenkung auf 100 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesnetzagentur hatte Vattenfall im Juni 2006 als ersten Stromriesen angewiesen, seine Netzentgelte zu senken. Dabei ging es um den Genehmigungszeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2006. Der juristische Streit drehte sich vor allem um unterschiedliche Definitionen, die der Konzern und die Behörde bei der Berechnung der Netzgebühren zu Grunde gelegt hatten. So vertraten die beiden Parteien zum Beispiel gegenteilige Auffassungen dazu, wie Gewerbesteuer, Pachtzinsen oder Eigenkapitalverzinsung zu berücksichtigen seien.

"Berechnung rechtmäßig"

"Die Berechnung der Netzentgelte der Bundesnetzagentur ist rechtmäßig", sagte der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein. Bereits zu Beginn des Prozesses vor zwei Wochen hatte er angekündigt, dass der Senat die Vattenfall-Beschwerde wahrscheinlich weitgehend zurückweisen werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Beschlusses ließ das OLG die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu.

Lediglich in einem Punkt widersprach der Senat der Gebühren-Entscheidung der Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte verlangt, dass Vattenfall seine Mehrerlöse aus der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 30. Juni 2006 in die künftigen Gebühren kostenmindernd einfließen lassen müsse. Dies sei aber nicht geboten, befand der OLG-Senat. Als einer der vier großen Energieversorger und Netzbetreiber hat Vattenfall seinen Schwerpunkt in den neuen Bundesländern, Berlin und Hamburg. Die Netzentgelte sind Gebühren, die Stromverteiler wie Stadtwerke an die Netzbetreiber zahlen müssen, damit der Strom an die Kunden weitergeleitet wird. Deshalb machen diese Gebühren einen wesentlichen Teil der Strompreise aus.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false